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Genozidvorwurf gegen Israel mit zerstörtem Gaza, humanitärer Hilfe und Gerichtswaage

Gaza ist Krieg, kein Genozid: Warum der Vorwurf gegen Israel nicht trägt

Der Genozidvorwurf gegen Israel gehört zu den schwersten Anschuldigungen, die gegen einen Staat erhoben werden können. Trotzdem wird der Begriff inzwischen behandelt wie ein politisches Schlagwort für jeden Krieg mit hohen Opferzahlen und massiver Zerstörung. Doch Genozid ist kein Synonym für menschliches Leid, militärische Härte oder einen verheerenden Häuserkampf. Er bezeichnet einen eng definierten Straftatbestand, für den eine konkrete Absicht nachgewiesen werden muss: die physische Vernichtung einer geschützten Gruppe als solcher.

Genau an diesem entscheidenden Punkt scheitert der Vorwurf gegen Israel. Die erklärten Kriegsziele, die tatsächlichen Befehlsstrukturen, die militärischen Schutzmaßnahmen und die umfangreiche humanitäre Koordination ergeben kein Bild einer Vernichtungskampagne. Sie zeigen einen Krieg gegen die Hamas, die ihre militärischen Strukturen bewusst inmitten der Zivilbevölkerung aufgebaut hat.

Der US-amerikanische Militärwissenschaftler John Spencer brachte diesen Widerspruch im Juli 2025 unmissverständlich auf den Punkt. Spencer beschäftigt sich seit Jahren mit urbaner und unterirdischer Kriegsführung. Seit dem Angriff vom 7. Oktober 2023 reiste er nach eigenen Angaben mehrfach mit israelischen Streitkräften in das Kampfgebiet, sprach mit politischen und militärischen Entscheidungsträgern, prüfte Einsatzabläufe und beobachtete die Auswahl militärischer Ziele.

Sein Befund ist eindeutig: Nichts an der von ihm beobachteten Kriegsführung entsprach einer militärischen Kampagne zur Vernichtung der palästinensischen Bevölkerung. Was er sah, war eine Armee, die einen tief in zivile Gebiete eingebetteten Gegner bekämpfte und dabei erhebliche Mittel einsetzte, um zivile Schäden zu begrenzen.

Genozid ist ein Rechtsbegriff und kein anderes Wort für Krieg

Die Genozidkonvention der Vereinten Nationen nennt mehrere mögliche Handlungen, darunter die Tötung von Mitgliedern einer Gruppe, schwere körperliche oder seelische Schäden sowie die bewusste Schaffung von Lebensbedingungen, die auf die physische Zerstörung der Gruppe gerichtet sind.

Diese Handlungen reichen allein jedoch nicht aus. Hinzukommen muss die besondere Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Im Völkerrecht wird diese besondere Vernichtungsabsicht als dolus specialis bezeichnet.


📘 Der entscheidende Maßstab

Hohe Opferzahlen, zerstörte Gebäude oder schwere humanitäre Folgen beweisen für sich genommen keinen Genozid. Nachgewiesen werden muss die konkrete Absicht, eine geschützte Gruppe gerade wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Gruppe physisch zu vernichten.

Ein Krieg kann brutal, zerstörerisch und voller menschlicher Tragödien sein, ohne ein Genozid zu sein. Auch mögliche Fehler einzelner Soldaten, unverhältnismäßige Angriffe oder andere Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht würden nicht automatisch den besonderen Tatbestand des Genozids erfüllen.

Diese Trennung ist keine juristische Spitzfindigkeit. Sie verhindert, dass jeder größere Krieg nachträglich zum Völkermord erklärt wird. Wer den Begriff von seiner notwendigen Vernichtungsabsicht löst, macht aus dem schwersten Verbrechen des Völkerrechts eine beliebig einsetzbare politische Anklage.

Infografik mit Genozidkonvention, Gerichtswaage und zerstörter Stadtlandschaft zur rechtlichen Definition des Genozids
KI-Bild | Genozid setzt verbotene Handlungen und eine nachweisbare Vernichtungsabsicht voraus.

Der Internationale Gerichtshof hat bislang keinen Genozid festgestellt

Zu den hartnäckigsten Falschbehauptungen gehört die Aussage, der Internationale Gerichtshof habe bereits entschieden, dass Israel in Gaza einen Genozid begehe. Ein solches Urteil existiert bislang nicht.

Der Gerichtshof ordnete 2024 vorläufige Maßnahmen an. Diese sollten mögliche Rechte aus der Genozidkonvention schützen, irreparable Schäden verhindern und humanitäre Hilfe sichern. Vorläufige Maßnahmen entscheiden jedoch nicht über die Hauptsache und stellen keine Verurteilung Israels dar.

Das Verfahren Südafrika gegen Israel läuft weiterhin. Israel reichte im März 2026 fristgerecht seine Gegenschrift (Counter-Memorial) ein. Der Gerichtshof setzte anschließend neue Fristen: Die Frist für Südafrikas Reply endet am 22. November 2027, Israels Rejoinder ist bis zum 22. Mai 2029 einzureichen. Die anschließenden Verfahrensschritte bleiben einer späteren Entscheidung vorbehalten.


⚠️ Was Den Haag nicht entschieden hat

Der Internationale Gerichtshof hat bislang weder festgestellt, dass Israel einen Genozid begeht, noch den Genozidvorwurf in der Hauptsache abschließend geprüft. Wer aus vorläufigen Schutzmaßnahmen ein fertiges Urteil macht, verbreitet eine juristisch falsche Darstellung.

Das offene Verfahren beweist weder Schuld noch Unschuld. Es zeigt aber, wie unseriös es ist, einen noch ungeklärten Vorwurf bereits als feststehende Tatsache zu verbreiten. Die juristische Prüfung wird noch Jahre dauern. Die politische Verurteilung Israels war in weiten Teilen der Öffentlichkeit hingegen schon abgeschlossen, bevor überhaupt alle Schriftsätze vorlagen.

Israels Kriegsziel ist die Zerschlagung der Hamas

Der Krieg begann nicht mit einem israelischen Plan zur Vernichtung der Bevölkerung Gazas. Er begann mit dem Angriff der Hamas und weiterer bewaffneter Gruppen am 7. Oktober 2023. Nach offiziellen israelischen Angaben wurden mehr als 1.200 Menschen ermordet und 251 Menschen als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Israels erklärte Kriegsziele waren die Zerschlagung der militärischen und politischen Strukturen der Hamas, die Befreiung der Geiseln und die Verhinderung eines weiteren Angriffs dieser Größenordnung. Das Ziel war eine bewaffnete Organisation, nicht die palästinensische Bevölkerung als ethnische oder nationale Gruppe.

Vertreter des Genozidvorwurfs versuchen die fehlende militärische Vernichtungsabsicht häufig durch einzelne Äußerungen israelischer Politiker zu ersetzen. Besonders oft werden Äußerungen von Benjamin Netanjahu, Joaw Gallant oder Mitgliedern des rechten politischen Randes aus ihrem konkreten Zusammenhang gelöst und zu einem angeblichen Gesamtbefehl der israelischen Armee erklärt.

Politische Rhetorik und operative Befehlsgebung sind jedoch nicht dasselbe. John Spencer weist darauf hin, dass Politiker wie Bezalel Smotrich oder Nissim Vaturi keine Truppen kommandieren und keine taktischen Zielentscheidungen treffen. Entscheidend sind die tatsächlichen Befehle, Einsatzregeln und Zielprüfungen der Armee.

Auch Netanjahus Hinweis auf Amalek wurde zum angeblichen Beweis eines Vernichtungsplans erklärt. Spencer verweist darauf, dass die Erinnerung an Amalek auch in jüdischen Gedenkkontexten als Warnung vor existenziellen Bedrohungen verwendet wird. Aus einer historischen oder religiösen Anspielung entsteht kein militärischer Befehl zur Ermordung einer Bevölkerung.

Infografik mit digitalem Lagebildschirm, markierten Hamas-Zielen, zivilen Gebäuden, Evakuierungsrouten und einem Offizier von hinten
KI-Bild | Zielprüfung, Warnungen und Evakuierungsrouten zeigen dokumentierte Schutzmaßnahmen.

Spencer berichtet aus seinen eigenen Beobachtungen von Einsätzen, die verzögert oder abgebrochen wurden, weil sich Kinder oder andere Zivilisten in der Nähe eines militärischen Ziels befanden. Er beschreibt Soldaten, die unter Beschuss gerieten und dennoch nicht sofort zurückschießen durften, weil dadurch Unbeteiligte gefährdet worden wären.

Israel setzte Textnachrichten, Telefonanrufe, Flugblätter, Rundfunkdurchsagen, Evakuierungskarten und direkte Warnungen ein. Veröffentlichte IDF-Daten dokumentieren Millionen versandte Nachrichten, Flugblätter und Sprachaufzeichnungen sowie Zehntausende direkte Telefonanrufe. Die Armee richtete außerdem Fluchtrouten ein, veröffentlichte nummerierte Gebietskarten und unterbrach Operationen zeitweise, damit Zivilisten Kampfgebiete verlassen konnten.

Eine Armee mit dem Auftrag, eine Bevölkerung zu vernichten, würde ihre Angriffe nicht abbrechen, weil sich Zivilisten in der Nähe befinden. Sie würde keine Warnungen versenden, keine Evakuierungsrouten öffnen und ihre eigenen taktischen Vorteile nicht einschränken, um zivile Schäden zu vermeiden.

Keine dieser Maßnahmen macht jeden Angriff automatisch fehlerfrei. Sie widersprechen jedoch der Behauptung, das grundsätzliche Ziel der israelischen Kriegsführung bestehe in der physischen Vernichtung der Bevölkerung Gazas.

Humanitäre Hilfe ist kein Nebendetail der Beweisführung

Besonders deutlich wird der Widerspruch des Genozidvorwurfs bei den humanitären Maßnahmen. Israel ermöglichte während des Krieges die Einfuhr großer Mengen an Lebensmitteln, Wasser, Medikamenten, medizinischer Ausrüstung, Treibstoff und Unterkünften.

Nach israelischen Regierungsangaben waren bis Anfang 2026 insgesamt 112.000 Lastwagen mit Hilfsgütern nach Gaza gelangt. Israel koordinierte demnach 16 Feldkrankenhäuser, die Einfuhr von 55.000 Tonnen medizinischer Ausrüstung und Medikamente sowie die Ausreise von 42.000 Menschen zur medizinischen Behandlung oder aus anderen genehmigten Gründen.

Auch die Wasserversorgung wurde nicht einfach eingestellt. Drei Leitungen aus Israel lieferten Millionen Liter Wasser täglich. Eine Entsalzungsanlage im Süden Gazas wurde an das israelische Stromnetz angeschlossen, wodurch ihre tägliche Leistung nach israelischen Angaben von etwa 2.000 auf mehr als 15.000 Kubikmeter gesteigert werden konnte. Zusätzlich wurden Treibstofflieferungen für Pumpanlagen und weitere Entsalzungsanlagen koordiniert.

Ein besonders starkes Gegenargument zur behaupteten Vernichtungsabsicht sind die Impfkampagnen gegen Polio. Nachdem das Virus 2024 nach Jahrzehnten wieder in Gaza nachgewiesen worden war, koordinierten Israel, die Weltgesundheitsorganisation, UNICEF und weitere Partner regionale humanitäre Pausen, den Transport von Impfstoffen und die notwendige Kühlkette.

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation wurden in der ersten Runde exakt 558.963 Kinder geimpft. In der zweiten Runde erhielten 556.774 Kinder eine weitere Dosis. Im Februar 2025 erreichte eine zusätzliche Kampagne nahezu 603.000 Kinder.

Solche Maßnahmen passen nicht zu einer Politik, deren Ziel die physische Vernichtung derselben Bevölkerung sein soll. Regionale humanitäre Pausen für Impfkampagnen, die Stromversorgung einer Entsalzungsanlage, Feldkrankenhäuser und medizinische Evakuierungen widersprechen der behaupteten Vernichtungsabsicht.

Infografik mit Hilfslastwagen, medizinischen Versorgungspaketen, Impfstofftransportbox und funktionierender Wasserinfrastruktur in Gaza
KI-Bild | Impfungen, Wasser und medizinische Hilfe widersprechen einer geplanten Vernichtung.

Hamas hat das Schlachtfeld bewusst unter die Zivilbevölkerung verlegt

Der Gazakrieg findet nicht auf einem klar abgegrenzten militärischen Übungsplatz statt. Hamas hat über Jahre ein militärisches System innerhalb und unterhalb dicht besiedelter Wohngebiete aufgebaut. Tunnel, Waffenlager, Kommandozentralen und Abschussstellungen wurden in oder nahe Wohnhäusern, Schulen, Moscheen und Krankenhäusern eingerichtet.

Diese Praxis ist keine bloße israelische Behauptung. Das US-Verteidigungsministerium erklärte bereits im November 2023, eigene Erkenntnisse bestätigten die Nutzung einiger Krankenhäuser durch Hamas und den Palästinensischen Islamischen Jihad zur Unterstützung militärischer Operationen, zur Lagerung von Waffen und zur Unterbringung von Geiseln.

Die israelischen Streitkräfte dokumentierten Tunnelzugänge, Waffen, Kommunikationsmittel und militärisch genutzte Räume in mehreren Krankenhauskomplexen. Auch spätere Einsätze richteten sich gegen Kommandozentralen, die nach israelischen Angaben innerhalb oder unmittelbar neben medizinischen Einrichtungen betrieben wurden.

Krankenhäuser und Schulen besitzen im Krieg einen besonderen Schutz. Dieser Schutz wird jedoch nicht zu einer militärischen Immunität, wenn eine bewaffnete Organisation solche Einrichtungen für Kampfhandlungen, Waffenlager oder Kommandozentralen missbraucht.

Das entbindet Israel nicht von der Pflicht zur Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge. Es erklärt aber, warum ein Angriff auf einen militärisch genutzten Teil eines zivilen Gebäudes nicht automatisch einen Angriff auf die Bevölkerung als solche darstellt.

Hamas hat zivile Nähe nicht trotz der Gefahr gesucht, sondern gerade wegen ihrer militärischen und propagandistischen Vorteile. Israel soll entweder auf den Angriff verzichten oder bei jedem Gegenschlag für die Folgen einer Kampfweise verantwortlich gemacht werden, die Hamas selbst gewählt hat.

Die daraus entstehenden Bilder werden anschließend aus ihrem militärischen Zusammenhang gelöst und als Beweis eines israelischen Vernichtungswillens verbreitet. Auf diese Weise wird Israels Schutzpflicht gegen Israel selbst gewendet.

Opferzahlen beweisen keine Vernichtungsabsicht

Die Zahl der Toten und Verletzten in Gaza ist erschütternd. Doch auch eine sehr hohe Opferzahl beantwortet nicht die juristische Frage, ob Israel die palästinensische Bevölkerung als Gruppe vernichten wollte.

Die regelmäßig zitierten Zahlen stammen überwiegend aus dem Gesundheitsministerium in Gaza, das unter der Herrschaft der Hamas arbeitet. Die veröffentlichten Gesamtsummen unterscheiden nicht zuverlässig zwischen Zivilisten und Kämpfern. Auch die Kategorie „Kind“ bezeichnet grundsätzlich jede Person unter 18 Jahren und sagt nichts darüber aus, ob ein älterer Jugendlicher von einer bewaffneten Gruppe rekrutiert oder unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt wurde.

Ebenso wenig beweist eine zivile Berufsbezeichnung automatisch einen ausschließlich zivilen Status. John Spencer verweist auf Fälle, in denen Personen zunächst ausschließlich als Journalisten oder medizinische Mitarbeiter dargestellt wurden und später in Veröffentlichungen von Hamas oder dem Palästinensischen Islamischen Jihad als eigene Kämpfer oder Kommandeure gewürdigt wurden.

Jeder einzelne Fall muss geprüft werden. Ungeprüfte Berufsbezeichnungen, Altersgruppen und Gesamtsummen dürfen nicht zu einem scheinbaren Beweis für eine gezielte Vernichtungspolitik zusammengesetzt werden.

Selbst wenn jede veröffentlichte Opferzahl ohne Einschränkung übernommen würde, wäre damit noch immer keine Genozidabsicht nachgewiesen. Opferzahlen können für die Untersuchung einzelner Angriffe, für Fragen der Verhältnismäßigkeit und für die humanitäre Bewertung wichtig sein. Sie ersetzen aber nicht den Nachweis des besonderen Vernichtungswillens.

Aus jedem schweren Krieg wird plötzlich ein Genozid

Spencer benennt eine Entwicklung, die weit über Gaza hinausgeht. Der Begriff Genozid wird zunehmend für praktisch jeden Krieg verwendet, der besonders zerstörerisch ist, viele zivile Opfer fordert oder emotional aufgeladene Bilder hervorbringt.

Nach diesem Maßstab müssten zahlreiche große Schlachten und Militäroperationen der vergangenen Jahrzehnte nachträglich als Genozid bezeichnet werden. Der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat zerstörte große Teile von Mossul und Raqqa. Die Kriege in Korea, Irak und Afghanistan forderten enorme zivile Opfer. Dennoch wurde nicht allein aus Zerstörung und Opferzahlen auf einen Vernichtungswillen gegenüber der jeweiligen Bevölkerung geschlossen.

Nur bei Israel scheint der Krieg selbst bereits als Beweis der verbrecherischen Absicht zu gelten. Der jüdische Staat soll nach einem Massaker zwar theoretisch ein Recht auf Selbstverteidigung besitzen, praktisch aber keinen Krieg führen dürfen, der aussieht wie ein realer Krieg gegen einen Gegner in dicht bebautem Gebiet.

Dieser doppelte Maßstab ist nicht zufällig. Er wird antisemitisch, wenn die Definition des Genozids ausschließlich gegenüber Israel ausgeweitet, das Existenzrecht des Staates dadurch delegitimiert und jeder israelische Soldat pauschal zum Täter eines Vernichtungsfeldzuges erklärt wird.

Das bedeutet nicht, dass jede Kritik an Israel antisemitisch ist. Doch wer bei keinem anderen Staat dieselben unerfüllbaren Anforderungen stellt, ausschließlich Israel das Recht auf militärische Selbstverteidigung abspricht und jede Gegeninformation ignoriert, betreibt keine neutrale Menschenrechtskritik mehr.

Der Genozidvorwurf hält der Wirklichkeit nicht stand

Die Bevölkerung Gazas hat furchtbar unter diesem Krieg gelitten. Das ist eine menschliche Tragödie und kein Nebensatz. Doch menschliches Leid darf nicht dazu benutzt werden, juristische Begriffe ihrer Bedeutung zu berauben.

Israel führte Krieg gegen eine bewaffnete Organisation, die ein Massaker verübte, Geiseln verschleppte, ihre militärische Infrastruktur unter der Zivilbevölkerung errichtete und den Tod der eigenen Bevölkerung in ihre politische und propagandistische Strategie einbezog.

Gleichzeitig warnte Israel Zivilisten, öffnete Evakuierungswege, verschob Angriffe, koordinierte Hilfslieferungen, betrieb Wasserleitungen und Entsalzungsanlagen, ermöglichte medizinische Behandlungen und unterstützte Impfkampagnen für Hunderttausende Kinder.

Diese Tatsachen passen nicht zu einer Kampagne, deren Ziel die Vernichtung der palästinensischen Bevölkerung sein soll. Sie passen zu einem äußerst schwierigen urbanen Krieg, in dem eine reguläre Armee gegen einen Gegner kämpft, der sich bewusst in zivile Räume eingebettet hat.


✔️ Zusammengefasst

Genozid erfordert verbotene Handlungen und die nachweisbare Absicht, eine geschützte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten. Eine solche Vernichtungsabsicht ist für Israels Krieg gegen die Hamas nicht belegt. Israels erklärte Kriegsziele, militärische Schutzmaßnahmen, Evakuierungen, Hilfslieferungen, Wasserversorgung, medizinische Koordination und Impfkampagnen sprechen gegen einen Vernichtungsplan. Der Internationale Gerichtshof hat bislang keinen Genozid festgestellt. Hohe Opferzahlen und schwere Zerstörungen machen einen Krieg tragisch, aber nicht automatisch zum Genozid.

Wer all diese Tatsachen ausblendet und den Genozidvorwurf dennoch als feststehende Wahrheit verbreitet, argumentiert nicht mehr mit dem Völkerrecht. Er benutzt das Völkerrecht als politische Waffe gegen Israel.

ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑

▶️ John Spencer:
I’m a war scholar. There is no genocide in Gaza

Spencers militärische und rechtliche Argumentation gegen den Genozidvorwurf, seine Beobachtungen der IDF-Praxis sowie seine Einordnung von Opferdaten und Doppelfunktionen, veröffentlicht am 24. Juli 2025.

▶️ Urban Warfare Institute:
John Spencer

Biografische Angaben zu Spencers militärischer Laufbahn, Forschung und Tätigkeit im Bereich urbaner Kriegsführung.

▶️ Vereinte Nationen:
Definitions of Genocide and Related Crimes

Offizielle Definition des Genozids sowie Erläuterung des physischen und des mentalen Tatbestandselements.

▶️ Internationaler Gerichtshof:
South Africa v. Israel, offizielle Verfahrensseite

Offizielle Übersicht zum weiterhin anhängigen Hauptverfahren.

▶️ Internationaler Gerichtshof, neue Fristen:
Order on fixing of time-limits: Reply and Rejoinder

Beschluss vom 21. Mai 2026 mit den Fristen für Südafrikas Reply bis 22. November 2027 und Israels Rejoinder bis 22. Mai 2029.

▶️ Terrorangriff vom 7. Oktober 2023:
IDF: More than 1,200 murdered and 251 hostages abducted

Offizielle israelische Zusammenfassung der Opfer- und Geiselzahlen des Angriffs vom 7. Oktober 2023.

▶️ Israelische Kriegsziele:
Israel’s Objectives and Current Operation

Offizielle Zusammenfassung der drei erklärten Ziele: Zerschlagung der militärischen und politischen Fähigkeiten der Hamas, Rückkehr der Geiseln und Verhinderung einer erneuten Bedrohung aus Gaza.

▶️ Evakuierungen und Warnmaßnahmen:
Data Regarding Evacuation of Civilian Population Within Gaza

Dokumentation von Telefonanrufen, Textnachrichten, Sprachaufzeichnungen und Flugblättern zur Warnung und Evakuierung von Zivilisten.

▶️ Nummerierte Evakuierungskarten:
Area numbers for evacuating high-risk areas

Dokumentation der nummerierten Gebietskarten und der Hinweise zu Evakuierungsrouten.

▶️ Weltgesundheitsorganisation und UNICEF:
Around 560,000 children vaccinated in first round

Dokumentation der ersten Polio-Impfrunde mit 558.963 geimpften Kindern und regionalen humanitären Pausen von neun Stunden täglich.

▶️ Zweite Polio-Impfrunde:
Second round of polio campaign completed

Dokumentation der zweiten Impfrunde mit 556.774 geimpften Kindern.

▶️ Zusätzliche Polio-Impfkampagne:
Polio campaign reaches around 603,000 children

Dokumentation der zusätzlichen Impfkampagne im Februar 2025.

▶️ Humanitäre Versorgung:
Humanitarian aid to Gaza, updated figures

Israelische Angaben zu Hilfslastwagen, medizinischen Lieferungen, Feldkrankenhäusern, Impfungen und genehmigten Ausreisen.

▶️ Wasserinfrastruktur und Versorgung:
Humanitarian Aid to Gaza Since the Ceasefire

Israelische Angaben zu Hilfslieferungen, Wasserleitungen, Entsalzungsanlagen und medizinischer Versorgung.

▶️ US-Verteidigungsministerium:
Pentagon press briefing on Hamas use of hospitals

US-amerikanische Geheimdiensteinschätzung zur militärischen Nutzung einiger Krankenhäuser, Tunneln und Kommandoeinrichtungen durch Hamas und den Palästinensischen Islamischen Jihad.

▶️ Israelische Streitkräfte:
Hamas operations in hospitals

Dokumentation zu Waffen, Tunneln, Kommandozentralen und militärischer Infrastruktur in oder nahe medizinischen Einrichtungen.

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