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Symbolische Darstellung zu Verboten, Sanktionen und fortbestehenden personellen und organisatorischen Verbindungen.

Neue Namen, alte Strukturen: Wenn Sanktionen am Netzwerk vorbeigehen

Eine Organisation wird verboten oder sanktioniert, doch Personal, Projekte und politische Arbeit tauchen unter einem anderen Namen wieder auf. Eine neue Untersuchung von NGO Monitor dokumentiert mehrere solcher Fälle. Besonders brisant: Das Muster endet nicht an Israels Grenzen. Es führt nach Brüssel, Großbritannien und Deutschland und wirft die Frage auf, wie viel eine Sanktion wert ist, wenn Behörden und Geldgeber nur auf den Namen einer Organisation schauen.

Der am 17. September 2026 veröffentlichte Bericht von NGO Monitor untersucht Organisationen, die nach Verboten, Terror-Einstufungen oder Sanktionen ihre Tätigkeit unter neuen Namen, neuen juristischen Einheiten oder mit Ablegern in anderen Staaten fortgesetzt haben sollen. Die Jüdische Allgemeine griff die Untersuchung am 18. September auf.

Entscheidend ist nicht allein, was NGO Monitor behauptet. In mehreren Fällen lassen sich zentrale Teile des beschriebenen Musters durch Regierungsdokumente, Sanktionslisten, Registerangaben und Angaben der beteiligten Organisationen selbst nachvollziehen.


Symbolische Darstellung der Netzwerke von Samidoun, Masar Badil, UAWC und Al-Ard mit Verbindungen nach Berlin, Brüssel und London.
Symbolische Darstellung | Verbote und Sanktionen treffen Organisationen, während personelle und organisatorische Verbindungen unter anderen Strukturen fortbestehen können.

Masar Badil: US-Sanktionen verknüpfen die Organisation mit Samidoun

Der deutlichste Fall betrifft Samidoun und Masar Badil. Das Samidoun Palestinian Prisoner Solidarity Network wurde am 2. November 2023 in Deutschland verboten. Die USA und Kanada belegten die Organisation 2024 mit Sanktionen. Washington beschreibt Samidoun als Spendensammelorganisation für die Volksfront zur Befreiung Palästinas, PFLP.

Am 26. August 2026 ging das US-Finanzministerium noch einen Schritt weiter. Die US-Sanktionsbehörde OFAC nahm Masar Badil in die amerikanische Sanktionsliste auf und verknüpfte die Organisation ausdrücklich mit Samidoun. Zwei Funktionäre von Masar Badil, Zaid Abdulnasser und Rawa Alsagheer, wurden ebenfalls sanktioniert. In den OFAC-Daten wird Masar Badil unmittelbar als mit Samidoun verbunden geführt. Das US-Finanzministerium bezeichnet Masar Badil darüber hinaus ausdrücklich als Front der PFLP und als Front von Samidoun. Die organisatorische Verbindung ist damit nicht mehr lediglich eine Behauptung von NGO Monitor.

Das ist wichtig, weil Masar Badil bereits seit 2021 existiert. Die Organisation wurde also nicht erst nach den späteren Sanktionen gegen Samidoun gegründet. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Nach Feststellung der US-Regierung teilen Masar Badil und Samidoun unter anderem Führungspersonal und Finanzierungsmechanismen. Masar Badil wurde deshalb auf Grundlage seiner Verbindung zu Samidoun sanktioniert.


Beim Verhältnis von Samidoun und Masar Badil geht es nicht mehr nur um die Interpretation von NGO Monitor. Das US-Finanzministerium hat Masar Badil im August 2026 selbst sanktioniert, offiziell mit Samidoun verknüpft und ausdrücklich als Front der PFLP bezeichnet.

Untersuchung von NGO Monitor: Direct Action Training nach dem Verbot

Ein ähnliches Problem beschreibt NGO Monitor in Großbritannien. Palestine Action wurde im Juli 2025 nach dem britischen Terrorism Act als terroristische Organisation verboten. Im August 2026 verhängten auch die Vereinigten Staaten Sanktionen gegen die Organisation.

Eine Untersuchung von NGO Monitor verweist nun auf eine Initiative namens Direct Action Training, kurz DAT. Sie entstand im unmittelbaren zeitlichen Umfeld des britischen Verbots und wirbt ebenfalls für direkte Aktionen gegen Unternehmen mit Verbindungen zu Israel. NGO Monitor verweist dabei auf ähnliche Sprache und Aktionsformen sowie darauf, dass Palestine-Action-Mitgründerin Huda Ammori öffentlich dazu aufgerufen habe, sich Direct Action Training anzusehen.

Hier unterscheidet sich die Beweislage klar vom Fall Masar Badil. Weder die britische noch die amerikanische Regierung hat DAT bislang offiziell als Nachfolge- oder Frontorganisation von Palestine Action eingestuft. NGO Monitor bewertet DAT als mögliche Umgehungsstruktur. Eine amtliche Feststellung dazu gibt es nicht. Genau daran zeigt sich, wie schwierig Sanktionen werden, wenn ein verbotener Rechtsträger verschwindet, Aktivisten, Aktionsformen und politische Ziele aber in anderen Strukturen wieder auftauchen.


Symbolische Darstellung der Untersuchung von NGO Monitor zu Palestine Action und Direct Action Training vor Londoner Regierungshintergrund.
Symbolische Darstellung | Palestine Action wurde verboten und sanktioniert. NGO Monitor sieht Ähnlichkeiten in Sprache und Aktionsform bei Direct Action Training. Eine amtliche Einstufung als Nachfolgeorganisation gibt es nicht.

UAWC und Al-Ard: Verbindungen, Streitstand und deutsche Reaktionen

Für Deutschland wird der Bericht besonders interessant beim Verhältnis zwischen der Union of Agricultural Work Committees, UAWC, und Al-Ard for Agricultural Development.

Israel stufte UAWC 2021 gemeinsam mit fünf weiteren palästinensischen Organisationen als Terrororganisation ein und begründete dies mit Verbindungen zur PFLP. Europäische Regierungen übernahmen diese Einstufung damals nicht. Deutschland, Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, die Niederlande, Spanien und Schweden erklärten im Juli 2022 gemeinsam, die ihnen vorgelegten Informationen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, ihre Politik gegenüber den sechs Organisationen zu ändern. Diese Position des Auswärtigen Amts gehört zum Streitstand.

Doch damit endet die Geschichte nicht. Die von der niederländischen Regierung beauftragte Untersuchung durch Proximities identifizierte für den Zeitraum 2007 bis 2020 insgesamt 34 Personen mit individuellen Verbindungen zwischen UAWC und der PFLP. 28 dieser 34 Personen saßen laut Untersuchung im UAWC-Vorstand. In zwölf Fällen bestanden zeitweise Doppelmandate: Die Betroffenen hatten gleichzeitig eine Führungsposition bei UAWC und eine Funktion im PFLP-Umfeld. Sieben davon waren im politischen Arm der PFLP aktiv, fünf in Organisationen, die Proximities einem behaupteten zivilgesellschaftlichen Arm der PFLP zurechnete.

Proximities fand zugleich keine Belege für Finanzflüsse zwischen UAWC und der PFLP, keine organisatorische Einheit oder Steuerung von UAWC durch die PFLP und auch keine Hinweise darauf, dass UAWC-Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder ihre Position bei UAWC für terroristische Aktivitäten genutzt oder solche Aktivitäten unterstützt hätten. Die niederländische Regierung beendete die Förderung dennoch. Sie bewertete insbesondere die Vielzahl personeller Doppelmandate und die aus ihrer Sicht mangelnde Offenheit von UAWC gegenüber seinen Geldgebern als ausreichend schwerwiegend für diesen Schritt.

Auch in Deutschland wurde die Förderpraxis eingeschränkt. In einer Antwort der Bundesregierung vom März 2024 heißt es zunächst ausdrücklich, dass die Bundesregierung keine direkten Zahlungen an die sechs Organisationen geleistet habe. Projektbezogene Kooperationen deutscher zivilgesellschaftlicher Organisationen, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder vom Auswärtigen Amt gefördert wurden, seien ausgelaufen oder liefen zeitnah aus. Für Neuprojekte dieser sechs Organisationen werde seit Oktober 2021 und bis auf Weiteres keine außenpolitische Unbedenklichkeit bescheinigt.

Und dann taucht Al-Ard auf.

Eine Untersuchung von NGO Monitor dokumentiert personelle Überschneidungen zwischen UAWC und der später gegründeten Organisation Al-Ard. Al-Ard ist damit nicht automatisch UAWC unter neuem Namen. Der relevante Punkt sind die dokumentierten personellen Kontinuitäten. Nach NGO Monitor waren der Vorsitzende und der Direktor von Al-Ard zuvor Vorstandsmitglied beziehungsweise Direktor von UAWC. NGO Monitor verweist außerdem auf einen Bericht der französischen Organisation Experts Solidaires, wonach Al-Ard durch den Transfer von Personal, Verfahren und Protokollen Erfahrung und Fachwissen von UAWC übernommen habe.

Noch interessanter ist, was sich ohne NGO Monitor nachlesen lässt: medico international führt aktuell für 2025 zwei Projekte mit Al-Ard auf. Eines betrifft Wasser- und Sanitärversorgung sowie Nothilfe im Gazastreifen, das zweite die Unterstützung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe im Jordantal und im Raum Nablus.

Medico weist für seine Palästina- und Israel-Projekte 2025 insgesamt 1.995.010,56 Euro aus und vermerkt ausdrücklich, dass darin auch Unterstützung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung enthalten ist. Aus der veröffentlichten Aufstellung geht nicht hervor, welcher einzelne Partner aus welchem Geldtopf finanziert wurde. Es wäre daher falsch zu behaupten, die beiden Al-Ard-Projekte seien nachweislich mit Bundesmitteln bezahlt worden.

Genau hier liegt die Kontrollfrage: Die Bundesregierung versagt Neuprojekten der sechs gelisteten Organisationen die außenpolitische Unbedenklichkeit. Diese Regel erfasst einen neuen Rechtsträger aber nicht automatisch allein deshalb, weil dort frühere Funktionäre einer gelisteten Organisation tätig sind. Gleichzeitig arbeitet eine deutsche NGO, deren regionale Projektförderung auch BMZ-Mittel enthält, mit Al-Ard zusammen. Ob und wie solche personellen Kontinuitäten bei der konkreten Förderprüfung berücksichtigt werden, lässt sich aus der veröffentlichten Projektübersicht nicht erkennen.

Al-Haq Europe wird Rights Matter: Namenswechsel und neue Rechtsträger

Noch deutlicher wird die Konstruktion in Brüssel. Al-Haq gehört zu den sechs Organisationen, die Israel 2021 als Terrororganisationen einstufte. Im September 2025 verhängten auch die Vereinigten Staaten Sanktionen gegen Al-Haq. Der amerikanische Rechtsgrund war ein anderer: Die Maßnahmen erfolgten im Rahmen des US-Sanktionsregimes gegen den Internationalen Strafgerichtshof und bezogen sich auf Aktivitäten im Zusammenhang mit ICC-Verfahren gegen israelische Staatsangehörige. Die US-Sanktion ist daher kein amerikanischer Beleg für die israelische PFLP-Einstufung.

Was anschließend in Belgien geschah, lässt sich anhand von Registerdaten zumindest teilweise nachvollziehen. Nach einer am 14. Juni 2026 veröffentlichten Auswertung belgischer Unterlagen durch NGO Monitor änderte Al-Haq Europe seinen Namen im Juni 2025 in Rights Matter. Gleichzeitig wurden die offiziellen Ziele verändert und ausdrückliche Bezüge zu Palästinensern aus den Statuten entfernt.

Damit verschwand der Name Al-Haq Europe jedoch nicht. Im Oktober 2025 wurde unter einer anderen Registrierungsnummer erneut eine Organisation namens Al-Haq Europe eingetragen. Nach der NGO-Monitor-Auswertung übernahm diese den bisherigen Internetauftritt und die Kontaktadresse von Al-Haq Europe.

Das Ergebnis waren damit auf dem Papier zwei unterscheidbare juristische Gebilde: Rights Matter und ein neu registriertes Al-Haq Europe. NGO Monitor dokumentiert personelle Verbindungen zwischen den Strukturen, bezeichnet deren genaues Verhältnis aber selbst als unklar. Ob die Umstrukturierung ausdrücklich vorgenommen wurde, um amerikanische Sanktionen zu umgehen, ist nicht amtlich festgestellt. Sicher feststellbar sind der Namenswechsel, die neue Registrierung und die fortbestehenden personellen Verbindungen.


Symbolische Darstellung der Rechtsträger und personellen Verbindungen im Umfeld von Al-Haq in Belgien.
Symbolische Darstellung | Registerdaten und NGO-Monitor-Recherchen zeigen Umbenennungen, neue Rechtsträger und personelle Verbindungen im Umfeld von Al-Haq.

Sanktionen gegen Rechtsträger erfassen nicht automatisch Netzwerke

Der NGO-Monitor-Bericht führt weitere Beispiele auf. Nicht bei jedem Fall ist die Beweislage gleich stark. Nicht jede neue Organisation ist automatisch eine Tarnstruktur und nicht jede personelle Überschneidung beweist Terrorfinanzierung. Wer das behauptet, macht sich die Sache genauso einfach wie jene, die jede Kontinuität ignorieren, sobald ein neuer Vereinsname auf dem Briefkopf steht.

Das eigentliche Problem ist nüchterner und größer: Sanktionssysteme arbeiten mit juristischen Personen, Kontonummern, Registrierungen und Namen. Politische Netzwerke bestehen dagegen aus Menschen, Beziehungen, Geldgebern, Projekten und Infrastruktur. Wird nur der Rechtsträger geprüft, kann ein Netzwerk daneben weiterbestehen.

Beim Samidoun-Komplex haben die USA Masar Badil und führende Funktionäre inzwischen selbst sanktioniert und die organisatorischen Verbindungen ausdrücklich benannt. Bei UAWC und Al-Ard stellt sich dagegen die Frage, wie europäische und deutsche Förderstellen dokumentierte personelle Kontinuitäten bewerten. Bei Al-Haq und den belgischen Rechtsträgern zeigt sich, wie schnell eine ohnehin komplizierte Sanktionslandschaft durch Namenswechsel und zusätzliche Registrierungen noch unübersichtlicher werden kann.


Sanktionen sind nur so wirksam wie die Prüfung dahinter. Wer ausschließlich kontrolliert, ob ein Name auf einer Verbots- oder Sanktionsliste steht, prüft Papier. Entscheidend ist, ob Personal, Leitung, Finanzierungswege und Projekte unter einem neuen Rechtsträger weitergeführt werden.

Der Bericht von NGO Monitor beweist nicht, dass jede untersuchte Organisation eine Tarnstruktur ist. Er dokumentiert aber ein reales Kontrollproblem, das sich in mehreren Fällen durch staatliche Dokumente, Registerdaten und organisationsinterne Angaben nachvollziehen lässt. Wo personelle, organisatorische oder finanzielle Kontinuitäten dokumentiert sind, verschwinden sie nicht durch einen neuen Namen. Wer Sanktionen ernst meint, muss deshalb Netzwerke prüfen und nicht nur Briefköpfe.

ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑

▶️ NGO Monitor:
Circumventing Terror Designations: How Restricted NGOs Reconstitute and Rebrand to Sustain Operations and Funding
Untersuchung vom 17. September 2026 zu Umbenennungen, neuen Rechtsträgern und personellen Kontinuitäten nach Sanktionen und Einstufungen.

▶️ Bundesministerium des Innern / Bundesanzeiger:
Vereinsverbot gegen Samidoun vom 2. November 2023
Amtliche deutsche Verbotsverfügung gegen Samidoun einschließlich seiner inländischen Teilorganisation.

▶️ US-Finanzministerium:
Treasury Takes Action Against Violent Far-Left Terrorist Networks
Pressemitteilung vom 26. August 2026. Das US-Finanzministerium bezeichnet Masar Badil ausdrücklich als Front der PFLP und als Front von Samidoun.

▶️ US-Finanzministerium / OFAC:
Counter Terrorism Designations vom 26. August 2026
Offizielle US-Sanktionen gegen Masar Badil, Palestine Action und mehrere Funktionäre. Masar Badil wird ausdrücklich mit Samidoun verknüpft.

▶️ Britisches Innenministerium:
Proscribed terrorist groups or organisations
Aktuelle britische Liste der verbotenen Terrororganisationen. Palestine Action wird seit Juli 2025 als proscribed organisation geführt.

▶️ Israelisches National Bureau for Counter Terror Financing:
Designation of six organisations as terror organisations
Offizielle israelische Einstufung von UAWC, Al-Haq und vier weiteren palästinensischen Organisationen aus dem Oktober 2021.

▶️ Proximities Risk Consultancy:
Netherlands stops funding UAWC following Proximities‘ investigation
Veröffentlichte Zusammenfassung der Ergebnisse der siebenmonatigen UAWC-Untersuchung. Dokumentiert werden 34 individuelle Verbindungen, 28 betroffene UAWC-Vorstandsmitglieder und zwölf zeitweilige Doppelmandate sowie die ausdrücklich nicht gefundenen Belege für Finanzflüsse, organisatorische Steuerung oder die Nutzung von UAWC-Positionen für terroristische Aktivitäten.

▶️ Niederländische Regierung:
Uitkomsten en kabinetsappreciatie extern onderzoek naar UAWC
Offizielle Regierungsbewertung vom 5. Januar 2022 mit den zentralen Ergebnissen der Proximities-Untersuchung und der Entscheidung, die niederländische Förderung von UAWC zu beenden.

▶️ Deutscher Bundestag:
Drucksache 20/10665, Antwort der Bundesregierung vom März 2024
Die Bundesregierung erklärt, keine direkten Zahlungen an die sechs Organisationen geleistet zu haben. Geförderte projektbezogene Kooperationen seien ausgelaufen beziehungsweise liefen aus; für Neuprojekte werde seit Oktober 2021 keine außenpolitische Unbedenklichkeit bescheinigt.

▶️ Auswärtiges Amt:
Gemeinsame Erklärung von neun europäischen Außenministerien vom 12. Juli 2022
Dokumentiert die damalige deutsche und europäische Position, wonach die vorgelegten Informationen nicht ausreichten, die Politik gegenüber den sechs NGOs aufgrund der israelischen Einstufung zu ändern.

▶️ medico international:
Projektförderung Palästina/Israel 2025
Medico führt aktuell zwei Projekte mit Al-Ard for Agricultural Development auf und nennt für die gesamte regionale Projektförderung 2025 insgesamt 1.995.010,56 Euro einschließlich BMZ-Unterstützung.

▶️ US-Finanzministerium / OFAC:
Sanktionen gegen Al-Haq vom 4. September 2025
Dokumentiert die US-Sanktion gegen Al-Haq im Zusammenhang mit dem amerikanischen Sanktionsregime gegen den Internationalen Strafgerichtshof.

▶️ NGO Monitor:
Circumventing Sanctions? Al-Haq Europe’s Name Change
Auswertung vom 14. Juni 2026 zu belgischen Registerdaten, der Umbenennung von Al-Haq Europe in Rights Matter und der späteren Neuregistrierung einer weiteren Organisation namens Al-Haq Europe.

▶️ Jüdische Allgemeine:
NGO Monitor: Umbenennungen sollen Sanktionen gegen Terror-Verbindungen umgehen
Deutschsprachiger Bericht vom 18. September 2026 über die NGO-Monitor-Untersuchung.

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