Das israelische Diaspora-Ministerium erhebt einen schweren Vorwurf: Im Gaza-Krieg seien innerhalb des UN-Systems wiederkehrende Mechanismen entstanden, durch die Angaben aus Hamas-kontrollierten Quellen institutionelle Autorität erhalten, statistische Verzerrungen verstärkt und entscheidender militärischer Kontext ausgeblendet werde. Das neue Dossier dokumentiert diesen Vorwurf anhand von UN-Veröffentlichungen, Statistiken und internen Aussagen. Mehrere seiner zentralen Ausgangspunkte lassen sich außerhalb der israelischen Darstellung belegen. Die offene Frage ist vor allem, wie weit dieses Muster reicht.
Die Kampagne startete am 16. September 2026, wenige Tage vor Beginn der Generaldebatte der UN-Vollversammlung in New York. Wie die Jerusalem Post berichtet, richtet sie sich besonders an Journalisten, Diplomaten und politische Entscheidungsträger in den USA. Das offizielle Dossier „UN Agencies and the Gaza War: Evidence of Systematic Informational Bias“ bündelt Material zu sechs Themenfeldern, darunter Informationsverarbeitung, interne UN-Kultur, Hungersnotberichte, UNRWA und der Genozidvorwurf gegen Israel.
📑 Das vollständige israelische UN-Dossier
Die zentrale Plattform des israelischen Diaspora-Ministeriums ist direkt hier abrufbar: UN Agencies and the Gaza War: Evidence of Systematic Informational Bias. Sie führt zu den sechs Themenbereichen, den zugrunde gelegten Belegen und den weiterführenden Unterseiten der Kampagne.
Ganz neu ist die Untersuchung nicht. Bereits im Mai 2026 veröffentlichte das Ministerium den Bericht „Laundering Propaganda: How UN actors manipulated information in the Gaza War (2023–2025)”. Die neue Plattform macht dessen Material zugänglicher und ergänzt es um weitere Quellen und Fallbeispiele.
Die zentrale These lautet: Informationen aus Hamas-kontrollierten Stellen würden zunächst mit Herkunftsangabe von UN-Organisationen übernommen. In späteren Veröffentlichungen werde nur noch auf die jeweilige UN-Stelle verwiesen. Außerhalb des Systems erscheine dieselbe Information schließlich als Angabe „der UN“, obwohl sie ursprünglich weder von ihr erhoben noch zwangsläufig unabhängig überprüft worden sei. Das Ministerium nennt diesen Vorgang „data laundering“.
Der Vorwurf zielt damit nicht auf einzelne Pannen, sondern auf ein wiederkehrendes institutionelles Muster. Entscheidend ist deshalb, ob sich die beschriebenen Mechanismen an konkreten Fällen nachvollziehen lassen – und genau dort wird das Dossier besonders relevant.
UNRWA: Israels Vorwürfe und der Stand unabhängiger Prüfung
Beim Palästinenserhilfswerk UNRWA geht die israelische Plattform besonders weit. Sie spricht von einer umfassenden Infiltration durch Hamas und andere Terrororganisationen und nennt eine Größenordnung von rund zwölf Prozent der UNRWA-Beschäftigten im Gazastreifen. Grundlage ist der im April 2025 veröffentlichte Bericht „The Connection Between UNRWA and Hamas in Gaza“ des israelischen Außenministeriums. Darin werden 1.462 von 12.521 UNRWA-Mitarbeitern in Gaza als Mitglieder von Hamas, Palästinensischem Islamischen Dschihad oder anderen von Israel als Terrororganisationen eingestuften Gruppen bezeichnet. Diese Größenordnung stammt aus israelischen Nachrichtendienst- und Abgleichsdaten und ist durch die bislang geprüften unabhängigen Quellen nicht in derselben Breite bestätigt.
Dass es konkrete Verbindungen zwischen UNRWA-Personal und Hamas gegeben hat, ist dagegen nicht mehr nur eine israelische Behauptung. Das gesetzlich unabhängige USAID Office of Inspector General teilte am 5. Juni 2026 mit, es habe in dieser Mitteilung die Namen von 101 aktuellen oder ehemaligen UNRWA-Mitarbeitern wegen einer möglichen Beteiligung am Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 und/oder wegen einer Verbindung zum militärischen Hamas-Flügel zur Prüfung auf Suspendierung oder Ausschluss überwiesen. Darunter befanden sich auch Personen, die bereits zuvor überwiesen worden waren und zu denen inzwischen ergänzendes Material vorlag. Insgesamt hatte die laufende OIG-Untersuchung damit zu Überweisungen für 108 Betroffene geführt. Unter den genannten Personen befanden sich nach Angaben der Behörde Schulleiter, Lehrer, Sicherheitskräfte, medizinisches Personal und psychosoziale Mitarbeiter.
Wichtig bleibt die juristische Unterscheidung: Eine solche Überweisung zur Prüfung ist noch keine endgültige Feststellung gegen jede einzelne genannte Person. Der Grundvorwurf personeller Hamas-Verflechtungen bei UNRWA ist damit jedoch nicht mehr nur eine israelische Behauptung, sondern durch Ermittlungen einer gesetzlich unabhängigen US-Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörde extern gestützt. Nicht unabhängig bestätigt ist bislang das vom israelischen Ministerium behauptete Ausmaß von rund zwölf Prozent der UNRWA-Beschäftigten in Gaza.
Wie Angaben aus Hamas-kontrollierten Quellen zu „UN-Fakten“ werden
Hier liegt der Kern des israelischen Vorwurfs. Das Dossier kritisiert nicht bloß einzelne falsche oder ungenaue Zahlen, sondern die institutionelle Aufwertung von Angaben, deren ursprüngliche Herkunft für spätere Leser zunehmend unsichtbar werde. Der Bericht vom Mai 2026 bezeichnet diesen Vorgang als „data laundering“: Eine UN-Stelle zitiert zunächst eine Hamas-kontrollierte Quelle, spätere UN-Publikationen zitieren dann die erste UN-Stelle, und außerhalb des Systems erscheint dieselbe Angabe schließlich als vermeintlich eigenständig bestätigte UN-Information. Aus einer ursprünglichen Konfliktquelle wird so, nach Darstellung des Ministeriums, schrittweise ein „UN-Fakt“ mit entsprechend größerer internationaler Autorität.
Als Beispiel nennt das Ministerium die Berichterstattung über Hilfslieferungen im Mai 2024. Der israelische Bericht vom Mai 2026 stellt dazu drei Werte gegenüber: Nach seiner Auswertung habe OCHA zunächst 2.713 Lastwagen ausgewiesen und den Wert später in seinem Datenbestand auf 4.202 geändert; COGAT habe für denselben Monat 6.297 eingefahrene Lastwagen registriert. Diese Gegenüberstellung und ihre Bewertung stammen aus dem Bericht des israelischen Diaspora-Ministeriums.
Davon getrennt steht die damalige OCHA-Darstellung selbst. Im Humanitarian Access Snapshot für Mai 2024 erklärte OCHA, der Zufluss humanitärer Hilfsgüter sei seit dem 7. Mai im Vergleich zu April um 67 Prozent gesunken. Gleichzeitig beschreibt OCHA erhebliche operative Einschränkungen, darunter verzögerte Abholung, Sicherheitsprobleme und unterschiedliche erfasste Lieferwege.
Die Abweichung ist journalistisch relevant, unabhängig davon, welche Messgröße man für sachgerechter hält. Wenn eine öffentlich verbreitete Zahl später im eigenen Datenbestand deutlich höher ausgewiesen wird, gehört auch diese Veränderung in die öffentliche Bewertung. Unterschiedliche Definitionen erklären dabei einen Teil der Differenz: COGAT zählt den Eintritt von Waren in den Gazastreifen, während UN-Stellen teilweise erfassen, was humanitäre Organisationen tatsächlich abholen oder weitertransportieren können. Sicherheitslage, Plünderungen und Verzögerungen können weitere Unterschiede erzeugen.
Das entkräftet den israelischen Prüfpunkt nicht. Wer eine Teilmenge öffentlich als Maß für den gesamten Hilfsfluss verwendet, muss transparent erklären, was darin enthalten ist, was nicht und ob später veränderte Zahlen dieselbe Sichtbarkeit erhalten wie die ursprüngliche Meldung.

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Aus dem SCHLAGSEITE X-ArchivHungersnot: Hier widersprechen sich die Bewertungen fundamental
Der wohl umstrittenste Teil der israelischen Plattform trägt den Titel „The famine that wasn’t“. Das Ministerium argumentiert, die Einstufung einer Hungersnot sei durch problematische Datenwahl, ungeeignete Vergleichsmaßstäbe und eine aus seiner Sicht fehlerhafte Anwendung der IPC-Methodik ermöglicht worden. Das ist die Position des Ministeriums und darf nicht als neutrale Tatsachenbeschreibung übernommen werden.
Dem steht eine formale Entscheidung der Integrated Food Security Phase Classification gegenüber. Am 22. August 2025 erklärte die IPC, dass im Gaza-Gouvernement zum 15. August eine Hungersnot der Phase IPC 5 mit dem Evidenzgrad „reasonable evidence“ bestätigt worden sei. Mehr als eine halbe Million Menschen im Gazastreifen seien zu diesem Zeitpunkt katastrophalen Bedingungen ausgesetzt gewesen.
Der israelische Angriff auf die IPC-Einstufung setzt bei der Methodik selbst an. In der Studie „Politics Disguised as Science“ argumentiert das Diaspora-Ministerium, die verwendete 15-Prozent-MUAC-Schwelle bilde die 30-Prozent-WHZ-Schwelle unter den konkreten Bedingungen in Gaza nicht sachgerecht ab. Nach seiner Gegenanalyse würde ein MUAC-Wert von ungefähr 23 Prozent eher der WHZ-Schwelle entsprechen. Israel greift damit nicht die bloße Existenz der MUAC-Methode an, sondern ihre Aussagekraft für die konkrete Datenlage in Gaza.
Hinzu kommt das Sterblichkeitskriterium. Für eine Hungersnot bewertet die IPC drei Ergebnisse: extreme Nahrungsmittelknappheit, akute Mangelernährung und erhöhte Sterblichkeit. Für Gaza lagen beim dritten Kriterium keine ausreichend belastbaren direkten Sterblichkeitsdaten vor. Bei einer Einstufung mit „reasonable evidence“ dürfen nach den IPC-Regeln zwei der drei Schwellen klar belegt sein, während für die dritte Schwelle anhand des Gesamtbildes begründet wird, dass sie wahrscheinlich ebenfalls erreicht wurde. Das israelische Dossier richtet sich deshalb auch gegen die Tragfähigkeit dieser Schlussfolgerung ohne direkte Mortalitätsdaten.
Ein häufiger zugespitzter Vorwurf lautet, die IPC habe für Gaza den Grenzwert für akute Mangelernährung kurzerhand von 30 auf 15 Prozent abgesenkt. So pauschal stimmt das nicht. Die IPC-Regeln sehen seit Jahren unterschiedliche Schwellen für zwei verschiedene Messmethoden vor: 30 Prozent bei Gewicht-Größe-Messungen, kurz WHZ, und 15 Prozent bei MUAC, dem mittleren Oberarmumfang. Weil für Gaza keine ausreichenden WHZ-Daten vorlagen, arbeitete das Famine Review Committee mit MUAC. Nach eigener Darstellung hatte die IPC diese Methode bereits seit Oktober 2023 für Gaza verwendet und nicht erst für die Einstufung vom August 2025 eingeführt.
Nach der Kritik veröffentlichte die IPC ein Addendum zu den verwendeten Daten zur akuten Mangelernährung und eine ausführliche Antwort auf methodische Einwände. Sie weist den Vorwurf zurück, für Gaza eigens neue Standards geschaffen zu haben, und hält an ihrer Einstufung fest. Dass sie ein Addendum und zusätzliche methodische Erläuterungen nachreichte, ist für sich genommen kein Beleg für Manipulation, zeigt aber, dass Datengrundlage und Auswertung tatsächlich Gegenstand eines substanziellen methodischen Streits waren.
Der methodische Streit ist damit substanziell. Israels Bericht greift die Aussagekraft der verfügbaren Daten, die Übertragbarkeit der Messverfahren und die Schlussfolgerung beim Sterblichkeitskriterium an. Die IPC hält dagegen, ihre bestehenden Regeln korrekt angewandt zu haben und hält an der formellen Hungersnotfeststellung fest. Genau die methodische Belastbarkeit dieser Einstufung ist jedoch einer der zentralen Punkte, die das israelische Dossier angreift.
ℹ️ Was bedeutet „reasonable evidence“?
Die IPC-Einstufung vom August 2025 bezeichnete die Hungersnot ausdrücklich als mit „reasonable evidence“ bestätigt. Die IPC unterscheidet bei akuter Mangelernährung zwischen zwei Messmethoden: 30 Prozent bei WHZ, also Gewicht im Verhältnis zur Körpergröße, und 15 Prozent bei MUAC, dem mittleren Oberarmumfang. Weil in Gaza keine ausreichenden WHZ-Daten vorlagen, verwendete das Famine Review Committee MUAC. Die 15-Prozent-Schwelle wurde nicht eigens für Gaza geschaffen. Israel bestreitet jedoch, dass sie unter den konkreten Bedingungen in Gaza sachgerecht der 30-Prozent-WHZ-Schwelle entsprach. Für das dritte Hungersnot-Kriterium, die erhöhte Sterblichkeit, fehlten ausreichend belastbare direkte Messdaten. Die IPC stufte die Hungersnot deshalb mit „reasonable evidence“ ein: Zwei Kriterien waren nach ihrer Analyse ausreichend belegt, beim dritten kam sie anhand des Gesamtbildes zu dem Schluss, dass die Schwelle wahrscheinlich ebenfalls erreicht war.
Druck innerhalb der UN: Zwei Fälle, zwei unterschiedliche Beweislagen
Ein weiterer Teil der Kampagne betrifft die institutionelle Kultur innerhalb der Vereinten Nationen. Hier nennt das Ministerium unter anderem Alice Wairimu Nderitu, die frühere UN-Sonderberaterin für die Verhütung von Völkermord, und Alice Edwards, UN-Sonderberichterstatterin über Folter.
Bei Nderitu lässt sich interner Widerstand dokumentieren. Am 14. Dezember 2023 wurde der Sprecher des UN-Generalsekretärs bei einer Pressekonferenz mit einem internen Schreiben von mehr als 50 UN-Mitarbeitern konfrontiert, die Nderitu dafür kritisierten, Israels kollektive Bestrafung palästinensischer Zivilisten und eine von ihnen als genozidal bezeichnete Rhetorik israelischer Amtsträger nicht verurteilt zu haben. Der Sprecher erklärte damals ausdrücklich, der Generalsekretär habe weiterhin volles Vertrauen in ihre Arbeit.
Nderitu hielt später daran fest, dass ihr Präventionsmandat ihr nicht erlaube, selbst festzustellen, ob ein Genozid oder ein anderes konkretes internationales Verbrechen begangen worden sei. Eine solche Feststellung müsse durch ein zuständiges unabhängiges und unparteiisches Gericht erfolgen. Das erklärte sie noch am 29. Oktober 2024 öffentlich.
Ihr Vertrag wurde Ende November 2024 nicht verlängert. Nderitu schilderte später massiven Druck und sagte, sie sei wegen ihrer Haltung verfolgt und schikaniert worden. Die Vereinten Nationen bestreiten jedoch ausdrücklich, dass die Entscheidung über ihren Vertrag wegen ihrer Position zum Genozidvorwurf getroffen worden sei. Ein direkter kausaler Zusammenhang ist öffentlich nicht belegt.
Bei Alice Edwards ist der Vorwurf konkreter. Die UN-Sonderberichterstatterin über Folter erklärte im Juni 2026, Kollegen innerhalb des UN-Menschenrechtssystems hätten versucht, die Veröffentlichung eines Schreibens über mutmaßliche Folter, sexualisierte Gewalt und andere Verbrechen während des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober zu verhindern. The Forward berichtete über ihre Aussagen, wonach sie wochenlang unter Druck gesetzt worden sei und auch andere Mandatsträger vom Mitzeichnen abgehalten worden seien.

Was sich am israelischen Vorwurf bereits belegen lässt
Das Dossier steht nicht nur auf politischen Behauptungen. Mehrere zentrale Ausgangspunkte des israelischen Vorwurfs lassen sich anhand externer oder unabhängiger Quellen nachvollziehen.
Es gibt konkrete aktuelle oder ehemalige UNRWA-Mitarbeiter, die eine unabhängige US-Aufsichtsbehörde wegen möglicher Hamas-Verbindungen oder einer möglichen Beteiligung am 7. Oktober zur Prüfung überwiesen hat. Bei Nderitu dokumentiert ein UN-Protokoll internen Widerspruch gegen ihre Haltung zum Genozidbegriff. Edwards‘ weitergehender Vorwurf, ihre Dokumentation der Verbrechen des 7. Oktober sei intern behindert worden, beruht auf ihrer eigenen späteren Schilderung. Und die OCHA-Berichterstattung zu Hilfslieferungen enthält methodische Einschränkungen; der israelische Bericht verweist zudem auf eine spätere Änderung der für Mai 2024 ausgewiesenen OCHA-Zahl.
Die offene Frage ist damit nicht mehr, ob es problematische Fälle gibt. Für mehrere Kernbereiche liegen externe Bestätigungen, behördliche Ermittlungsbefunde oder dokumentierte methodische Konflikte vor. Offen bleibt, ob diese Befunde zusammen den vom Ministerium behaupteten organisationsweiten und systematischen Mechanismus belegen. Ebenfalls nicht unabhängig bestätigt sind bislang die Zwölf-Prozent-Angabe zur UNRWA und ein direkter Zusammenhang zwischen Nderitus Haltung zu Gaza und dem Ende ihres Vertrags.
Gerade deshalb ist die Plattform mehr als ein politisches Positionspapier. Sie ist ein umfangreiches Quellenarchiv, an dem sich prüfen lässt, wo Zahlen ursprünglich herkommen, welche Stellen sie weiterverbreiten, welche Definitionen verwendet werden und ob spätere Korrekturen dieselbe öffentliche Aufmerksamkeit erhalten wie die ursprüngliche Schlagzeile.

Israels Dossier führt UNRWA-Verflechtungen, umstrittene Statistiken, methodische Konflikte und Berichte über internen Druck zu einem gemeinsamen Vorwurf zusammen: Im Gaza-Krieg habe sich innerhalb des UN-Systems ein wiederkehrendes Informationsmuster gegen Israel verfestigt. Mehrere Ausgangspunkte dieses Vorwurfs lassen sich extern stützen. Die zentrale offene Beweisfrage ist, ob sie zusammen den behaupteten organisationsweiten Mechanismus ergeben.
Israels Dossier erhebt damit keinen bloßen Vorwurf schlechter Kommunikation. Es beschreibt ein Informationssystem, in dem Angaben aus Hamas-kontrollierten Quellen institutionelle Autorität gewinnen, unvollständige oder später veränderte Statistiken internationale Schlagzeilen prägen und entscheidender Kontext nach israelischer Darstellung systematisch ausgeblendet wird. Nicht jede Schlussfolgerung des Ministeriums ist unabhängig bestätigt. Mehrere der zugrunde liegenden Probleme lassen sich jedoch außerhalb der israelischen Darstellung nachvollziehen. Damit ist die Frage nach Glaubwürdigkeit und Neutralität der UN-Berichterstattung über Gaza keine bloße politische Gegendarstellung, sondern eine überprüfbare Frage ihrer dokumentierten Arbeitsweise.
ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑
▶️ Zentrale Dossier-Plattform des israelischen Diaspora Affairs and Combating Antisemitism Ministry:
UN Agencies and the Gaza War: Evidence of Systematic Informational Bias
Offizielle Startseite des Dossiers und zentraler Einstieg in die sechs Themenbereiche, die zugrunde gelegten Belege und die weiterführenden Unterseiten der Kampagne.
▶️ Israelisches Diaspora Affairs and Combating Antisemitism Ministry:
UN Bias in the Gaza War – Executive Summary
Offizielle Übersicht der neuen Plattform und ihrer zentralen These zu institutionellen Verzerrungen und Informationswegen.
▶️ Israelisches Diaspora Affairs and Combating Antisemitism Ministry:
Laundering Propaganda: How UN actors manipulated information in the Gaza War (2023–2025)
Bericht vom Mai 2026 mit der detaillierten Herleitung des vom Ministerium sogenannten „data laundering“ und Fallbeispielen zu UN-Veröffentlichungen.
▶️ Israelisches Außenministerium:
The Connection Between UNRWA and Hamas in Gaza
Bericht vom April 2025, auf den die Angabe von 1.462 aus 12.521 UNRWA-Mitarbeitern beziehungsweise rund zwölf Prozent zurückgeht. Die Einstufung basiert auf israelischen Nachrichtendienst- und Abgleichsdaten.
▶️ USAID Office of Inspector General:
Investigation Leads to Referral of Over 100 Current and Former UNRWA Staff Linked to Hamas
Unabhängige US-Aufsichtsquelle: Die Mitteilung nennt 101 aktuelle oder ehemalige UNRWA-Mitarbeiter in der damaligen Überweisung, darunter auch bereits zuvor überwiesene Personen mit ergänzendem Material. Insgesamt hatte die laufende Untersuchung damit zu Überweisungen für 108 Betroffene geführt.
▶️ United Nations OCHA:
Humanitarian Access Snapshot – Gaza Strip | 1-31 May 2024
OCHA-Originalquelle zur damaligen Darstellung des Rückgangs humanitärer Hilfslieferungen und zu den operativen Einschränkungen im Mai 2024.
▶️ Integrated Food Security Phase Classification:
Gaza Strip: Acute Food Insecurity Situation, August 2025
Offizielle IPC-Feststellung einer Hungersnot der Phase 5 im Gaza-Gouvernement mit dem Evidenzgrad „reasonable evidence“. Die Seite verlinkt auch den Famine-Review-Bericht, das spätere Addendum und die IPC-Antwort auf methodische Einwände.
▶️ Integrated Food Security Phase Classification:
IPC Famine Classification – Special Additional Protocols
Technische IPC-Regeln zu WHZ- und MUAC-Schwellen sowie zur Einstufung einer Hungersnot bei begrenzter Datenlage.
▶️ Israelisches Diaspora Affairs and Combating Antisemitism Ministry:
Politics Disguised as Science: Systematic Distortions in the IPC’s Gaza Report of August 2025
Methodische Gegenanalyse des Ministeriums zur IPC-Einstufung, insbesondere zur MUAC-Schwelle, Datenauswahl und Bewertung der Hungersnotkriterien.
▶️ Integrated Food Security Phase Classification:
Response to Issues Raised Following IPC’s Famine Classification in the Gaza Strip
IPC-Antwort vom 30. August 2025 auf methodische Einwände, darunter die Frage nach den WHZ- und MUAC-Schwellen und dem Vorwurf, Standards speziell für Gaza verändert zu haben.
▶️ Vereinte Nationen:
Daily Press Briefing vom 14. Dezember 2023
Dokumentiert die Frage nach dem internen Schreiben von mehr als 50 UN-Mitarbeitern gegen Alice Wairimu Nderitu und die damalige Rückendeckung des Generalsekretärs.
▶️ Vereinte Nationen:
Statement by Alice Wairimu Nderitu, 29. Oktober 2024
Nderitus offizielle Erklärung, dass ihr Präventionsmandat keine eigene rechtliche Feststellung eines Genozids erlaubt.
▶️ Jewish News Syndicate:
‘Not unusual,’ UN says of firing adviser, who didn’t call Israel genocidal
Bericht vom 26. November 2024 mit dem ausdrücklichen Dementi des stellvertretenden UN-Sprechers Farhan Haq, Nderitus Vertragsende habe mit ihrer Haltung zum Genozidvorwurf zu tun.
▶️ The Forward:
UN torture official says colleagues tried to block her letter documenting Oct. 7 atrocities
Bericht vom 25. Juni 2026 über Alice Edwards‘ Aussagen zu internem Druck gegen ihr Schreiben über die Verbrechen des 7. Oktober.
▶️ Jerusalem Post:
Diaspora Ministry launches site collating United Nations bias against Israel in war against Hamas
Aktuelle Sekundärquelle vom 17. September 2026 zum Start der Kampagne, ihrer Zielgruppe und dem Aufbau der Plattform.
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