Elektronische Fußfesseln mit KI sollen die Überwachung islamistischer Gefährder verbessern. Nach dem islamistischen Anschlag in Berlin wird erneut darüber gestritten, wie bekannte Gefährder wirksamer kontrolliert werden können.
Die politische Debatte folgt einem bekannten Muster: Nach einem Anschlag wird öffentlich gefragt, warum ein bereits bekannter Gefährder nicht wirksamer überwacht wurde. Gleichzeitig stoßen Polizei und Verfassungsschutz bei einer lückenlosen Überwachung einzelner Personen schnell an personelle und rechtliche Grenzen. Hinzu kommt, dass sich islamistische, linksextreme und andere radikale Milieus trotz unterschiedlicher Ideologien in gemeinsamen Feindbildern überschneiden können. Wie solche politischen Extreme zusammenfinden, zeigt der Beitrag „Feindbild Israel: Warum politische Extreme zusammenfinden“.
Nun soll moderne Technik einen Teil dieser Lücke schließen.
ℹ️ Was ist ein Gefährder?
Als Gefährder bezeichnet die Polizei eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie eine schwere politisch motivierte Straftat begehen könnte. Die Einstufung ist keine strafrechtliche Verurteilung. Deshalb dürfen einschneidende Maßnahmen wie elektronische Aufenthaltsüberwachung oder Präventivgewahrsam nicht allein auf einer allgemeinen Einschätzung beruhen, sondern benötigen eine klare gesetzliche Grundlage und eine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Fußfesseln und künstliche Intelligenz
Nach Berichten der WELT fordern CDU und AfD nach dem Anschlag ein schärferes Vorgehen gegen islamistische Gefährder. Neben elektronischen Fußfesseln, Meldeauflagen und Einschränkungen des Bewegungsradius wird auch der Einsatz künstlicher Intelligenz zur Überwachung diskutiert.
Wie eine solche Verbindung technisch genau aussehen soll, ist bislang nicht abschließend beschrieben. Denkbar wäre, dass ein System die Standortdaten einer elektronischen Fußfessel automatisch auswertet und auffällige Bewegungsmuster meldet.
Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn sich eine überwachte Person einem verbotenen Ort, einer Großveranstaltung oder einem festgelegten Schutzbereich nähert. Auch ungewöhnliche Bewegungen oder Verstöße gegen gerichtliche Auflagen könnten schneller erkannt werden.
Nach dem bislang öffentlich bekannten Konzept ist nicht belegt, dass eine KI Straftaten vorhersagen soll. Denkbar wäre zunächst eine automatisierte Auswertung von Standortdaten, Bewegungsmustern und Verstößen gegen festgelegte Aufenthaltsbereiche. Die Bewertung eines Alarms und mögliche polizeiliche Maßnahmen müssten weiterhin durch Menschen erfolgen.

Das Instrument gibt es bereits
Elektronische Aufenthaltsüberwachung ist in Deutschland nicht neu, allerdings beruht sie auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Sie kann bei bereits verurteilten Straftätern im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Daneben erlaubt unter anderem § 56 des Bundeskriminalamtgesetzes unter engen Voraussetzungen auch eine vorbeugende elektronische Überwachung zur Abwehr terroristischer Gefahren. Ergänzend bestehen entsprechende Regelungen in einzelnen Polizeigesetzen der Länder.
Diese beiden Fälle dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Bei der Führungsaufsicht geht es um bereits verurteilte Personen nach der Haft. Bei einem Gefährder soll der Staat dagegen eine mögliche künftige Tat verhindern, obwohl die betroffene Person wegen dieser Tat noch nicht verurteilt wurde.
Wie begrenzt der Einsatz bislang ist, zeigen aktuelle Angaben des Hessischen Justizministeriums: Zum 30. Juni 2026 wurden bundesweit 147 Personen mit einer elektronischen Fußfessel überwacht. In 128 Fällen geschah dies im Rahmen der Führungsaufsicht, in 18 Fällen auf Grundlage der Polizeigesetze der Länder und in einem Fall nach dem Aufenthaltsgesetz.
Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder bearbeitete allein 2025 rund 25.700 technische und inhaltliche Meldungen. Dazu gehören nicht nur tatsächliche Verstöße, sondern auch Hinweise auf niedrigen Akkustand, Verbindungsprobleme oder mögliche Manipulationen. Nur ein kleiner Teil der Meldungen führte zu einem unmittelbaren Polizeieinsatz.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordert nun bundeseinheitliche und weitergehende Regelungen. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner verweist darauf, dass eine persönliche Überwachung rund um die Uhr kaum zu leisten sei. Deshalb müssten elektronische Fußfesseln und andere technische Kontrollmöglichkeiten stärker geprüft werden.
Eine Fußfessel verhindert jedoch keine Tat. Sie kann melden, wo sich eine Person aufhält oder ob sie eine Auflage verletzt. Sie kann weder eine Waffe blockieren noch einen Täter körperlich aufhalten.
Der Kriminologe Jörg Kinzig warnt deshalb vor überzogenen Erwartungen. Nach seiner Einschätzung zur aktuellen Debatte lasse sich ein fest entschlossener Täter durch eine Fußfessel möglicherweise nicht abschrecken. Zwischen einem technischen Alarm und dem Eingreifen der Polizei können zudem entscheidende Minuten liegen.
Auch die wissenschaftliche Wirksamkeit ist nicht abschließend geklärt. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass eindeutige empirische Nachweise für eine generelle Verringerung des Rückfallrisikos bislang fehlen. Daraus folgt zwar nicht, dass elektronische Fußfesseln wirkungslos sind. Es wäre jedoch unseriös, ihre abschreckende oder präventive Wirkung als erwiesen darzustellen.
Fehlalarme und technische Grenzen
Entscheidend wäre zudem die Qualität der Warnmeldungen. Eine unterbrochene Mobilfunkverbindung, ein leerer Akku oder eine ungenaue GPS-Ortung können ebenfalls einen Alarm auslösen. Produziert das System zu viele Fehlmeldungen, bindet es zusätzliche Polizeikräfte, statt die Überwachung effizienter zu machen.
Eine KI-gestützte Auswertung wäre daher nur dann hilfreich, wenn ihre Kriterien nachvollziehbar sind, Fehlalarme regelmäßig überprüft werden und kein automatischer Verdacht allein aus ungewöhnlichen Bewegungsmustern entsteht.
Zwischen Sicherheit und Grundrechten
Die elektronische Überwachung greift tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Das Bundesverfassungsgericht bewertet die Maßnahme deshalb als erheblichen Grundrechtseingriff, der nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen und bei hinreichend konkret begründeten Gefahren zulässig ist. Werden Standortdaten zusätzlich automatisiert ausgewertet und mit anderen Informationen verknüpft, steigt die Eingriffstiefe weiter.
Deshalb müsste gesetzlich klar geregelt werden, welche Daten verarbeitet werden dürfen, wie lange sie gespeichert werden, nach welchen Kriterien Warnmeldungen entstehen und wer über weitere Maßnahmen entscheidet.
Eine undurchsichtige Software darf nicht darüber bestimmen, wer als unmittelbar gefährlich gilt. Technische Systeme können Fehler machen, Zusammenhänge falsch bewerten oder harmlose Bewegungen als verdächtig markieren.
✔️ Zusammengefasst
Elektronische Fußfesseln und eine automatisierte Auswertung von Standortdaten können die Überwachung bekannter Gefährder erleichtern. Sie ersetzen aber weder menschliche Bewertung noch konsequente Strafverfolgung, richterliche Entscheidungen und ausreichend ausgestattete Sicherheitsbehörden.
Bislang handelt es sich bei der Verbindung von Fußfesseln und künstlicher Intelligenz vor allem um eine politische Forderung. Ein konkretes technisches System oder ein fertiger Gesetzentwurf wurde noch nicht vorgestellt.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob der Staat moderne Technik einsetzen darf. Entscheidend ist, ob sie zielgerichtet, kontrollierbar und auf einer klaren gesetzlichen Grundlage eingesetzt wird.
Eine Fußfessel mit automatisierter Datenanalyse kann ein zusätzliches Werkzeug sein. Wer sie jedoch als technische Garantie gegen Terroranschläge verkauft, verspricht eine Sicherheit, die kein Algorithmus liefern kann.
ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑
▶️ Bundeskriminalamtgesetz: § 56 Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Gesetzliche Voraussetzungen für die elektronische Überwachung zur Abwehr terroristischer Gefahren
▶️ Bundesverfassungsgericht: Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Entscheidung zu Grundrechtseingriffen, Verhältnismäßigkeit und den Grenzen elektronischer Fußfesseln
▶️ Hessisches Justizministerium: Elektronische Aufenthaltsüberwachung
Aktuelle Zahlen zu überwachten Personen, technischen Meldungen und Polizeieinsätzen
▶️ Deutschlandfunk: Dobrindt fordert mehr Fußfesseln für Gefährder
Bericht über Forderungen nach bundeseinheitlichen Regeln und einem erweiterten Einsatz elektronischer Überwachung
▶️ WELT: AfD und CDU fordern Präventivhaft für Gefährder
Bericht über die aktuellen politischen Forderungen nach elektronischen Fußfesseln, Bewegungsauflagen, Präventivgewahrsam und KI-gestützter Überwachung
▶️ Deutsche Presse-Agentur: Fußfessel, Gewahrsam, Strafrecht
Einordnung der politischen Vorschläge und Einschätzung des Kriminologen Jörg Kinzig zur begrenzten Wirkung elektronischer Fußfesseln
▶️ Deutscher Bundestag: Elektronische Fußfessel für Gefährder
Dokumentation der gesetzlichen Ausweitung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei extremistischen Straftätern
▶️ Deutscher Bundestag: Anhörung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung
Aktuelle Einschätzungen zur Wirkung elektronischer Fußfesseln, zu Gefährdungsanalysen und zum notwendigen Fallmanagement

