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Symbolische Waage im UN-Menschenrechtsrat mit Israel und mehreren anderen Staaten gegenübergestellt
EINORDNUNG

Gleiche Regeln, ungleiche Maßstäbe: Der Sonderfall Israel

Israel ist der einzige Staat mit einem eigenen permanenten Tagesordnungspunkt im UN-Menschenrechtsrat. Zahlen und politische Positionen zeigen, wie tief dieser Sondermaßstab reicht.

🕒 Lesezeit: ca. 11 Minuten

Doppelstandards gegen Israel zeigen sich besonders deutlich im UN-Menschenrechtsrat: Israel ist der einzige Staat der Welt, der dort durch einen eigenen permanenten Tagesordnungspunkt herausgegriffen wird. Kein anderes Land wird auf diese Weise behandelt. Eine nach eigener Methodik erstellte Auswertung von UN Watch für den Zeitraum von 2006 bis Ende 2025 zeigt zudem eine massive quantitative Schieflage. Der Sondermaßstab gegenüber Israel ist damit keine bloße Wahrnehmung. Er ist institutionell eingebaut und lässt sich in Zahlen messen.

Ein aktueller Kommentar von Benedict Neff in der Neuen Zürcher Zeitung führt von diesem Befund zu einer unbequemeren Frage: Warum wächst der moralische Rechtfertigungsdruck auf Israel gerade dann, wenn Juden nicht Opfer bleiben, sondern sich selbst verteidigen?

Diese Frage reicht weit über eine israelische Regierung oder einen einzelnen Krieg hinaus. Sie berührt das westliche Verhältnis zu jüdischer Macht, jüdischer Selbstbestimmung und einem jüdischen Staat, der seine Sicherheit nicht länger vom Wohlwollen anderer abhängig macht.


Doppelstandards gegen Israel im UN-Menschenrechtsrat: symbolische Waage mit Israel gegenüber Syrien, Iran, Russland und weiteren Staaten
Symbolische Darstellung | Israel wird im UN-Menschenrechtsrat durch Agenda Item 7 dauerhaft gesondert behandelt.

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Doppelstandards gegen Israel: Der Sondermaßstab ist institutionell eingebaut

Wer über Doppelstandards gegenüber Israel spricht, muss nicht mit abstrakten Wahrnehmungen argumentieren. Man kann beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen anfangen.

Dort existiert mit Agenda Item 7 ein permanenter Tagesordnungspunkt mit der offiziellen Bezeichnung „Human rights situation in Palestine and other occupied Arab territories“. Israel ist der einzige Staat, der durch einen eigenen permanenten Tagesordnungspunkt des Rates in dieser Form herausgegriffen wird.

Am 31. März 2026 formulierte selbst die britische Regierung diesen Befund unmissverständlich. In ihrer Erklärung zu Agenda Item 7 stellte sie fest, dass dieser Tagesordnungspunkt Israel im Vergleich zu anderen Ländern unfair und einzigartig herausgreife, eine unverhältnismäßige Fokussierung darstelle und kein anderes Land vom Menschenrechtsrat auf diese Weise behandelt werde.

Bemerkenswert ist der politische Kontext: Großbritannien hatte den Staat Palästina bereits am 21. September 2025 formell anerkannt und enthielt sich am 31. März 2026 bei allen drei unter Item 7 vorgelegten Resolutionen. An der grundsätzlichen Ablehnung dieses institutionellen Sonderstatus änderte London trotzdem nichts.

Gerade das macht die Aussage so deutlich: Selbst eine britische Regierung, die Palästina anerkannt und ihre Abstimmungspolitik verändert hat, hält den institutionellen Sonderstatus Israels für unfair und unverhältnismäßig.

Deutschland: Staatsräson trifft auf die Realität der UN

Für Deutschland besitzt diese Frage eine besondere politische Dimension. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am 24. Juni 2025 im Deutschen Bundestag: „Unsere Staatsräson ist die Verteidigung des Staates Israel in seiner Existenz.“

Wenn die Verteidigung Israels deutsche Staatsräson ist, betrifft diese Verantwortung nicht nur Raketenangriffe, Terrorismus oder die militärische Bedrohung durch Iran. Sie betrifft auch internationale Strukturen, in denen ausgerechnet Israel dauerhaft nach anderen Regeln behandelt wird.

Deutschland gehörte von 2023 bis Ende 2025 dem UN-Menschenrechtsrat an. Am 2. April 2025 stimmte Berlin gegen die unter Agenda Item 2 behandelte Resolution A/HRC/RES/58/2. Bei der unter Agenda Item 7 verabschiedeten Resolution A/HRC/RES/58/28 zu israelischen Siedlungen vom 4. April 2025 enthielt sich Deutschland.

Berlin war also durchaus bereit, gegen Israel gerichteten Texten die Zustimmung zu verweigern. Eine ebenso klare grundsätzliche Zurückweisung von Agenda Item 7, wie Großbritannien sie inzwischen formuliert, ergibt sich daraus jedoch nicht.

Seit dem 1. Januar 2026 gehört Deutschland nicht mehr zu den 47 stimmberechtigten Mitgliedern des Rates. Gleichzeitig hält die Bundesregierung an ihrer israelischen Sicherheitslinie fest. Nach ihrer eigenen Darstellung hat Israel „das Recht und geradezu die Pflicht“, seine Bürger und seine Existenz zu verteidigen.

Damit wird die deutsche Staatsräson zum Testfall: Wenn Israels Existenzschutz tatsächlich zu den politischen Grundsätzen Deutschlands gehört, wäre eine klare Zurückweisung des institutionellen Sonderstatus durch Agenda Item 7 nur konsequent.

UN Watch zählt bis Ende 2025 112 Resolutionen gegen Israel

Wie deutlich die Schieflage ausfällt, zeigt eine Auswertung von UN Watch für den abgeschlossenen Zeitraum bis Ende 2025. Die Genfer Nichtregierungsorganisation erfasst länderspezifische UN-Resolutionen und klassifiziert sie nach einer eigenen veröffentlichten Methodik unter anderem danach, ob sie einen Staat verurteilen.

Für den Zeitraum von 2006 bis Ende 2025 zählt UN Watch 112 entsprechende Resolutionen des Menschenrechtsrats gegen Israel. Im selben Vergleich waren es 45 gegen Syrien, 16 gegen Iran und 11 gegen Russland.

Die Zahlen sind keine eigenständige amtliche UN-Kategorie, sondern beruhen auf der Auswertung und Klassifikation offizieller Resolutionen durch UN Watch. Die Organisation unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen verurteilenden und nicht verurteilenden länderspezifischen Resolutionen.

Damit entfielen in dieser UN-Watch-Auswertung bis Ende 2025 auf Israel mehr als doppelt so viele entsprechende Resolutionen wie auf Syrien und siebenmal so viele wie auf Iran.

Syrien, Iran und Russland besitzen trotzdem keinen mit Agenda Item 7 vergleichbaren permanenten länderspezifischen Tagesordnungspunkt. Israel schon.

Die Zahlen und Agenda Item 7 zeigen damit zwei Seiten desselben Problems: Israel wird außergewöhnlich häufig durch länderspezifische Resolutionen behandelt und zusätzlich durch einen einzigartigen permanenten Tagesordnungspunkt herausgegriffen.


⚠️ Der Sonderfall Israel

Bis Ende 2025 zählte UN Watch 112 entsprechende Resolutionen des UN-Menschenrechtsrats gegen Israel, gegenüber 45 gegen Syrien, 16 gegen Iran und 11 gegen Russland. Die Zahlen beruhen auf einer eigenen Klassifikation offizieller Resolutionen durch die Nichtregierungsorganisation und sind keine amtliche UN-Kategorie. Gleichzeitig bleibt Israel der einzige Staat, der durch einen eigenen permanenten Tagesordnungspunkt, Agenda Item 7, in dieser Form herausgegriffen wird.

Ban Ki-moon kritisierte die Schieflage

Die Kritik daran ist keineswegs neu. Bereits im Dezember 2016 zog der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-moon am Ende seiner Amtszeit eine bemerkenswerte Bilanz.

In einer Rede vor dem UN-Sicherheitsrat erklärte er, er habe sich während seiner Amtszeit immer gegen Voreingenommenheit gegenüber Israel in UN-Gremien ausgesprochen. Jahrzehnte politischer Manöver hätten zu einer unverhältnismäßigen Menge an Resolutionen, Berichten und Konferenzen geführt, die Israel kritisierten.

Damit bestätigte der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen selbst einen Befund, den Israel seit Jahren beklagt: Der jüdische Staat wird innerhalb des UN-Systems überproportional zum Gegenstand internationaler Beschäftigung gemacht.


Symbolische Darstellung eines UN-Sitzungssaals mit Agenda Item 7 und Israels Sonderbehandlung im Menschenrechtsrat
Symbolische Darstellung | Agenda Item 7 hebt Israel im UN-Menschenrechtsrat dauerhaft in einer einzigartigen Form heraus.

Warum ausgerechnet Israel?

Israel ist nicht das einzige Land, das Krieg führt. Es ist nicht das einzige Land, gegen das schwere Menschenrechtsvorwürfe erhoben werden. Syrien erlebte einen verheerenden Bürgerkrieg, Iran unterdrückt Opposition und Protestbewegungen, Russland führt seit Jahren Krieg gegen die Ukraine.

Keiner dieser Staaten besitzt im Menschenrechtsrat einen mit Agenda Item 7 vergleichbaren permanenten länderspezifischen Tagesordnungspunkt.

Genau deshalb ist der Vergleich entscheidend. Ein Sondermaßstab beginnt nicht erst dort, wo ein konkreter Vorwurf falsch ist. Er beginnt dort, wo ein bestimmter Staat dauerhaft anders gewichtet, anders institutionell behandelt und unter eine eigene Prüflogik gestellt wird.

Dieses Prinzip findet sich auch in der Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance. Zu den möglichen Erscheinungsformen von Antisemitismus zählt dort, unter Berücksichtigung des jeweiligen Kontexts, die Anwendung von Doppelstandards, wenn von Israel ein Verhalten verlangt wird, das von keiner anderen demokratischen Nation erwartet oder gefordert wird. Die IHRA stellt zugleich ausdrücklich klar, dass Kritik an Israel, die mit Kritik an jedem anderen Land vergleichbar ist, nicht als antisemitisch angesehen werden kann.

Der entscheidende Test lautet deshalb: Würde dieselbe Regel auch gelten, wenn der betreffende Staat nicht Israel hieße?

Der jüdische Staat unter dem moralischen Vergrößerungsglas

Doppelstandards gegen Israel enden nicht bei Tagesordnungspunkten und Resolutionen. Sie prägen längst die politische und öffentliche Wahrnehmung des jüdischen Staates.

Militärische Entscheidungen werden nicht nur im konkreten Zusammenhang bewertet, sondern immer wieder zur moralischen Grundsatzfrage über den gesamten jüdischen Staat erhoben. Äußerungen einzelner Politiker werden auf Israel als Ganzes übertragen, Fehlverhalten einzelner Soldaten wird zur Anklage gegen eine Gesellschaft und aus konkreten Vorwürfen entstehen schnell umfassende moralische Urteile.

Die schärfste Ausprägung dieser moralischen Dauerprüfung ist der Genozidvorwurf. Aus Israels Krieg gegen die Hamas nach dem Massaker vom 7. Oktober entwickelte sich eine globale Anklage wegen des schwersten völkerrechtlichen Verbrechens überhaupt. Wie tragfähig diese Anklage tatsächlich ist, habe ich bereits ausführlich im Beitrag „Der Genozidvorwurf gegen Israel – Fakten, Widersprüche und unbequeme Fragen“ untersucht.

Damit geht es längst nicht mehr nur um die Bewertung einzelner israelischer Entscheidungen. Immer wieder wird die moralische Legitimität des jüdischen Staates selbst zur Grundsatzfrage gemacht.

Aus Israel werden die Juden

Wie schnell diese Fixierung auf Israel auf Juden außerhalb Israels durchschlägt, zeigen Daten der EU-Agentur für Grundrechte.

Für ihre 2024 veröffentlichte Untersuchung befragte die FRA 7.992 jüdische Menschen in 13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Befragung lief von Januar bis Juni 2023 und war damit bereits vor dem 7. Oktober abgeschlossen.

75 Prozent der Befragten berichteten, dass Menschen in ihrem Land sie wegen ihres Jüdischseins für das Handeln der israelischen Regierung verantwortlich machten. Weitere 76 Prozent gaben an, ihre jüdische Identität zumindest gelegentlich zu verbergen.

Die FRA führte die Untersuchung als offene Onlinebefragung durch. Sie war keine repräsentative Zufallsstichprobe für sämtliche Juden in der EU, stellt nach Angaben der FRA aber die größte Sammlung empirischer Daten dieser Art zu Antisemitismus gegen Juden in Europa dar.

Ein Mensch mit iranischen Wurzeln ist nicht für die Mullahs verantwortlich, ein Russe in Berlin nicht für Putins Entscheidungen und ein türkischstämmiger Schüler nicht für Erdoğan. Doch Juden werden immer wieder behandelt, als müssten sie sich persönlich für Entscheidungen einer Regierung in Jerusalem rechtfertigen.

Damit wird aus Außenpolitik etwas anderes. Israel wird mit Juden weltweit verbunden und Juden weltweit werden mit Israel verbunden, sobald Verantwortung verteilt werden soll.


ℹ️ FRA-Befragung

Unter 7.992 jüdischen Befragten in 13 EU-Staaten berichteten 75 Prozent, für das Handeln der israelischen Regierung verantwortlich gemacht zu werden. 76 Prozent verbargen ihre jüdische Identität zumindest gelegentlich. Die Erhebung fand bereits vor dem Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 statt.

Mit dem erinnerten Opfer kommt Europa besser zurecht

Hier führt der institutionelle Befund zu der unbequemeren kulturellen Frage, die auch Benedict Neff in der NZZ aufwirft.

Europas öffentliche Erinnerung kennt Juden vor allem als Verfolgte. Synagogen werden bewacht, Stolpersteine verlegt, Gedenkreden gehalten und Politiker versprechen regelmäßig, jüdisches Leben zu schützen.

Diese Erinnerungskultur ist Teil des historischen Selbstverständnisses Europas. Zugleich prägt sie ein Bild des Juden, das stark von Verfolgung, Schutzbedürftigkeit und Opfererfahrung bestimmt wird.

Israel durchbricht dieses historische Rollenbild. Der jüdische Staat steht für Selbstbestimmung, staatliche Macht und die Fähigkeit, jüdische Sicherheit selbst zu gewährleisten.

Mit dem wehrlosen, erinnerten Juden kommt ein Teil der öffentlichen Moral offenbar besser zurecht als mit dem souveränen und wehrhaften Juden. Der eine ist Gegenstand von Erinnerung. Der andere trifft eigene Entscheidungen, verteidigt Grenzen, verfolgt Terroristen und setzt Macht ein, wenn die Sicherheit seines Landes bedroht ist.

Jüdische Selbstbestimmung bedeutet gerade, dass Juden nicht dauerhaft in der Rolle des Opfers bleiben müssen.


Symbolische Gegenüberstellung jüdischer Verfolgung und souveräner israelischer Selbstverteidigung
Symbolische Darstellung | Gegenüberstellung von jüdischer Verfolgung und jüdischer Selbstbestimmung im souveränen Staat Israel.
Meinung

Jüdische Wehrhaftigkeit braucht keine Erlaubnis

Mit dem toten Juden kommt Europa erschreckend gut zurecht. Man kann um ihn trauern, seiner gedenken, Kränze niederlegen und jedes Jahr versprechen, dass so etwas nie wieder geschehen dürfe.

Viel unbequemer ist der Jude, der nicht auf das nächste Gedenken wartet. Der einen souveränen Staat besitzt, seine Bürger schützt und seinen Feinden klarmacht, dass jüdisches Leben heute verteidigt wird.

Israel braucht dafür keine moralische Genehmigung aus Berlin, London, Brüssel oder New York. Der Sinn jüdischer Souveränität besteht gerade darin, dass jüdische Sicherheit nicht länger vom Wohlwollen anderer abhängt.

Ich meine ja nur…

Der 7. Oktober machte den Widerspruch sichtbar

Am 7. Oktober 2023 töteten Hamas und andere palästinensische Terroristen bei ihrem Angriff in Israel rund 1.200 Menschen und verschleppten 251 Menschen nach Gaza. Für Israel war die Konsequenz daraus eindeutig: Ein solcher Angriff darf sich nicht wiederholen.

Der Staat musste die Hamas militärisch bekämpfen, terroristische Strukturen zerstören und die Sicherheit seiner Bevölkerung wiederherstellen. Genau dafür existiert ein souveräner Staat.

Doch je stärker Israel militärisch handelte, desto stärker verschob sich die internationale Debatte vom angegriffenen Israel auf Israel als Angeklagten. Das Recht auf Selbstverteidigung wurde immer wieder ausgesprochen, seine praktische Ausübung aber zunehmend unter einen außergewöhnlichen Rechtfertigungsdruck gestellt.

Ein Existenzrecht, das nur gilt, solange man sich nicht wirksam verteidigt, ist kein ernst gemeintes Existenzrecht.

Israel ist kein moralisches Versuchslabor

Israel steht nicht außerhalb des Rechts. Aber ebenso wenig darf der jüdische Staat zum Versuchslabor für Regeln werden, die ausschließlich an ihn angelegt werden.

Doppelstandards gegen Israel zeigen sich genau dort, wo vom jüdischen Staat mehr verlangt wird als von anderen demokratischen Staaten. Israel muss nicht beweisen, moralischer zu sein als jede andere Nation, um seine Bürger schützen zu dürfen. Und es muss nicht in eine Rolle zurückkehren, in der jüdisches Leid akzeptabler erscheint als jüdische Stärke.

Die Forderung ist wesentlich einfacher: gleiche Rechte, gleiche Pflichten, gleiche Maßstäbe.

Wer Israel für sein Handeln verurteilt, sollte deshalb eine einfache Frage beantworten können: Würde ich genau denselben Maßstab auch an Großbritannien, Frankreich, die USA oder einen anderen demokratischen Staat anlegen, wenn dessen Bevölkerung von einer Terrororganisation überfallen worden wäre?

Wenn die Antwort nein lautet, ist der Maßstab nicht universell. Dann ist es ein Sondermaßstab für den jüdischen Staat.

Juden müssen keine Opfer bleiben

Vielleicht liegt darin die eigentliche Herausforderung jüdischer Souveränität für Europa.

Die Konsequenz aus der jüdischen Geschichte besteht nicht darin, Juden für alle Zeiten als schutzbedürftige Opfer zu betrachten. Sie besteht darin zu akzeptieren, dass Juden heute selbst über ihre Sicherheit bestimmen.

Israel ist kein Denkmal für europäische Schuld und kein Schutzgebiet, dessen Bewohner nur handeln dürfen, wenn andere ihre Reaktion vorher für angemessen erklären.

Israel ist der souveräne Staat des jüdischen Volkes.

Souveränität bedeutet, Verantwortung zu tragen, Entscheidungen zu treffen, Interessen zu vertreten und sich gegen Feinde zu verteidigen. Juden brauchen dafür kein Mitleid, sie brauchen auch keine Sonderrechte und sie müssen sich ebenso wenig Sonderregeln gefallen lassen.


Der Maßstab ist einfach: Was für andere demokratische Staaten gilt, muss auch für Israel gelten. Wer ausgerechnet den jüdischen Staat dauerhaft gesondert behandelt, ihm einen eigenen UN-Tagesordnungspunkt widmet und jüdische Wehrhaftigkeit unter besonderen Rechtfertigungsdruck stellt, verteidigt keinen universellen Maßstab. Er schafft einen Sondermaßstab.

ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑

▶️ Bundesregierung:
Regierungserklärung von Bundeskanzler Friedrich Merz vom 24. Juni 2025
Merz bekräftigt das Recht Israels auf Verteidigung seiner Existenz und Sicherheit und bezeichnet die Verteidigung Israels in seiner Existenz als deutsche Staatsräson.

▶️ Bundesregierung:
Deutschland steht an der Seite Israels
Aktuelle Darstellung der Bundesregierung zur deutschen Verantwortung gegenüber Israel und zum Recht und zur Pflicht Israels, seine Bürger und seine Existenz zu verteidigen.

▶️ UN-Menschenrechtsrat:
Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat 2023 bis 2025
Deutschland gehörte dem Rat bis zum 31. Dezember 2025 als stimmberechtigtes Mitglied an.

▶️ UN-Menschenrechtsrat:
Aktuelle Mitglieder des Menschenrechtsrats 2026
Deutschland gehört im Jahr 2026 nicht zu den 47 stimmberechtigten Mitgliedstaaten.

▶️ UN-Menschenrechtsrat:
Resolution A/HRC/RES/58/2, angenommen am 2. April 2025
Deutschland stimmte gegen die unter Agenda Item 2 behandelte Resolution. Das Abstimmungsergebnis lautete 27 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 16 Enthaltungen.

▶️ UN-Menschenrechtsrat:
Resolution A/HRC/RES/58/28 vom 4. April 2025
Abstimmungsprotokoll zur Siedlungsresolution unter Agenda Item 7. Deutschland gehörte zu den zehn Staaten, die sich enthielten.

▶️ Regierung des Vereinigten Königreichs:
UN Human Rights Council 61: Explanation of Vote for Item 7
Erklärung vom 31. März 2026 zur einzigartigen und unverhältnismäßigen Sonderbehandlung Israels durch Agenda Item 7 sowie zur britischen Enthaltung bei allen drei unter diesem Tagesordnungspunkt vorgelegten Resolutionen.

▶️ Regierung des Vereinigten Königreichs:
PM statement on the recognition of Palestine
Offizielle Erklärung des britischen Premierministers zur formellen Anerkennung des Staates Palästina am 21. September 2025.

▶️ Vereinte Nationen:
Briefing von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon vor dem Sicherheitsrat
Ban Ki-moons Kritik an der Voreingenommenheit gegenüber Israel innerhalb von UN-Gremien und am unverhältnismäßigen Umfang von Resolutionen, Berichten und Konferenzen gegen Israel.

▶️ Israelisches Außenministerium:
Two years since October 7, 2023
Offizielle israelische Angaben zu rund 1.200 Getöteten und 251 am 7. Oktober 2023 nach Gaza verschleppten Menschen.

▶️ International Holocaust Remembrance Alliance:
Working Definition of Antisemitism
Arbeitsdefinition von Antisemitismus mit dem Beispiel eines Doppelstandards und dem ausdrücklichen Hinweis, dass mit Kritik an anderen Ländern vergleichbare Kritik an Israel nicht als antisemitisch angesehen werden kann.

▶️ Agentur der Europäischen Union für Grundrechte:
Jewish People’s Experiences and Perceptions of Antisemitism
EU-weite offene Onlinebefragung unter 7.992 jüdischen Befragten in 13 Mitgliedstaaten. 75 Prozent berichteten, wegen ihres Jüdischseins für das Handeln der israelischen Regierung verantwortlich gemacht zu werden.

▶️ UN Watch:
2025 UNGA Resolutions on Israel vs. Rest of the World
Historischer Vergleichsstand bis Ende 2025: 112 entsprechende Resolutionen des Menschenrechtsrats gegen Israel, 45 gegen Syrien, 16 gegen Iran und 11 gegen Russland.

▶️ UN Watch:
Methodik der UN-Watch-Resolution-Datenbank
Erläuterung der organisationsinternen Klassifikation länderspezifischer Resolutionen, darunter die Unterscheidung zwischen verurteilenden und nicht verurteilenden Texten. Die Vergleichszahlen sind damit keine eigenständige amtliche UN-Kategorie.

▶️ Neue Zürcher Zeitung:
Für Israel gelten immer strengere Massstäbe. Dahinter steckt die verquere Idee, dass Juden Opfer bleiben müssen
Kommentar von Benedict Neff und Ausgangspunkt für die eigenständige Analyse über Sondermaßstäbe gegenüber Israel und jüdische Wehrhaftigkeit.

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„Wenn du dachtest, das war schon alles … haha, nein. Der Irrsinn hat Nachschub.“