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Der Internationale Gerichtshof hat keinen Genozid Israels festgestellt. Er hat auch nicht entschieden, dass der Genozidvorwurf „plausibel“ sei. Trotzdem wird genau dieser Eindruck seit Jahren politisch und medial verbreitet. Aus einer offenen Rechtsfrage wurde vielerorts ein vorweggenommenes Urteil über den jüdischen Staat.
Der Unterschied ist fundamental. „Genozid“ ist kein anderes Wort für einen grausamen Krieg, hohe Opferzahlen oder zerstörte Städte. Der Tatbestand verlangt die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten. Ohne diesen spezifischen Vernichtungswillen gibt es keinen Genozid. Wer also über Gaza spricht, muss nicht nur Tote zählen. Er muss nachweisen, dass Israel die Palästinenser als Gruppe zerstören will. Der Internationale Gerichtshof hat einen solchen Vernichtungswillen bislang nicht festgestellt.
Genozidvorwurf: Der besondere Vernichtungswille ist entscheidend
Artikel II der Genozidkonvention nennt mehrere mögliche Tathandlungen, darunter Tötungen, schwere körperliche oder seelische Schädigungen und das vorsätzliche Auferlegen von Lebensbedingungen, die auf die körperliche Zerstörung einer geschützten Gruppe gerichtet sind.
Der entscheidende Punkt liegt im Vorsatz. Die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs verlangt den besonderen Vernichtungswillen, den dolus specialis. Wird dieser nicht unmittelbar bewiesen, sondern aus einem Handlungsmuster abgeleitet, muss die Vernichtungsabsicht nach der bisherigen Rechtsprechung die einzig vernünftige Schlussfolgerung aus diesem Verhalten sein.
Tod und Trümmer sind deshalb noch kein Genozidbeweis. Sie können für die Prüfung von Kriegsverbrechen, unverhältnismäßigen Angriffen oder anderen Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht relevant sein. Der Genozidtatbestand verlangt darüber hinaus den Nachweis, dass eine geschützte Gruppe als solche ganz oder teilweise vernichtet werden soll.
IGH: Plausible Rechte, aber kein plausibler Genozidvorwurf
Eine der hartnäckigsten Verkürzungen betrifft die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar 2024. Eine ausführliche frühere SCHLAGSEITE-Analyse zum Genozidvorwurf hat diese Unterscheidung bereits aufgegriffen.
Der Gerichtshof ordnete vorläufige Maßnahmen an. Dabei stellte er fest, dass bestimmte von Südafrika geltend gemachte Rechte plausibel seien, insbesondere das Recht der Palästinenser in Gaza, vor Handlungen geschützt zu werden, die unter die Genozidkonvention fallen könnten. Genau das steht im Beschluss.
Was das Gericht nicht entschied, stellte die damalige Präsidentin Joan Donoghue nach ihrem Ausscheiden aus dem Gericht in einem BBC-Interview ausdrücklich klar: Der Gerichtshof habe nicht entschieden, dass der Genozidvorwurf selbst plausibel sei. Die Plausibilitätsprüfung bezog sich auf die geltend gemachten Rechte.
Das ist keine semantische Spitzfindigkeit. Es ist der Unterschied zwischen einem vorläufig zu schützenden Recht während eines laufenden Verfahrens und einer gerichtlichen Feststellung darüber, ob Israel Genozid begeht.
Passende X-Beiträge
Aus dem SCHLAGSEITE X-ArchivDer Gerichtshof erklärte bestimmte geltend gemachte Schutzrechte für plausibel. Er stellte nicht fest, dass Israel plausibel Genozid begehe. Die damalige Gerichtspräsidentin Joan Donoghue korrigierte diese verbreitete Verkürzung später ausdrücklich.
Das Hauptverfahren läuft weiter. Mit Beschluss vom 21. Mai 2026 setzte der Gerichtshof Südafrika eine Frist bis zum 22. November 2027 und Israel anschließend bis zum 22. Mai 2029 für weitere Schriftsätze. Ein Urteil über den Genozidvorwurf existiert nicht. Wer behauptet, der „Weltgerichtshof“ habe Israels Genozid bereits bestätigt, gibt den Verfahrensstand falsch wieder.
Andere Institutionen sprechen von Genozid, der IGH hat nicht entschieden
Zur vollständigen Lage gehört auch, dass andere Institutionen inzwischen zu einer gegenteiligen Bewertung gelangt sind. Amnesty International und weitere NGOs haben Genozidvorwürfe erhoben. Amnesty International kam im Dezember 2024 zu dem Schluss, Israel begehe Genozid in Gaza. Die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese erklärte 2024, es gebe hinreichende Gründe für die Annahme genozidaler Handlungen. Im September 2025 kam auch die unabhängige UN-Untersuchungskommission für Israel und die palästinensischen Gebiete zu dem Ergebnis, Israel habe in Gaza Genozid begangen.
Diese Bewertungen existieren und gehören zur Faktenlage. Sie sind jedoch keine Urteile des Internationalen Gerichtshofs. Amnesty ist eine Nichtregierungsorganisation, eine Sonderberichterstatterin ist eine unabhängige Mandatsträgerin des UN-Menschenrechtsrats und auch eine vom Menschenrechtsrat eingesetzte Untersuchungskommission ist kein internationales Gericht. Ihre Bewertungen dürfen deshalb nicht in ein Urteil aus Den Haag verwandelt werden, das bislang nicht existiert.
Der politische Kontext von Südafrikas Genozidklage
Auch der Kläger selbst besitzt eine dokumentierte politische Vorgeschichte. Eine ausführlichere Einordnung dazu liefert der Beitrag über Südafrikas Genozidklage und den politischen Kontext.
Die südafrikanische Regierung bezeichnete Israels Vorgehen bereits am 18. Oktober 2023, also elf Tage nach dem Hamas-Massaker und mehr als zwei Monate vor Einreichung der Klage, als „Genozid“ und sprach sogar von einem drohenden „palästinensischen Holocaust“. Das steht in einer offiziellen Erklärung des südafrikanischen Kabinetts.
Am 5. Dezember 2023 traf sich die Führung des regierenden African National Congress mit Delegationen verschiedener palästinensischer Organisationen. In einer offiziellen ANC-Erklärung vom 6. Dezember nennt die Partei ausdrücklich Fatah, Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad. Die südafrikanische Außenministerin Naledi Pandor hatte bereits am 17. Oktober mit Hamas-Chef Ismail Haniyeh telefoniert. Ihr Ministerium erklärte, das Gespräch habe humanitäre Hilfe und Dialog zum Inhalt gehabt.
Diese Kontakte entscheiden den Genozidtatbestand nicht. Sie gehören aber zum politischen Kontext einer Klage, die nicht aus einem politisch neutralen Raum heraus entstand.
Die wichtigste Opferzahl stammt aus einer Hamas-regierten Verwaltung
Im September 2026 liegt die vom Gesundheitsministerium in Gaza gemeldete Zahl der Toten bei mehr als 73.000.
Präziser lautet die Quellenangabe: Das Gesundheitsministerium gehört zur von Hamas geführten Verwaltung in Gaza. Seine veröffentlichte Gesamtsumme unterscheidet nicht zwischen Zivilisten und Kämpfern. Damit werden getötete Mitglieder bewaffneter Organisationen in der Gesamtzahl nicht gesondert ausgewiesen.
Internationale Organisationen und Medien greifen diese Angaben regelmäßig als zentrale Bezugsgröße auf. Die Gesamtzahl selbst beantwortet jedoch nicht, wie viele der Getöteten Zivilisten und wie viele Kämpfer waren.
Genau dieser Unterschied verschwindet regelmäßig, wenn aus der Gesamtzahl unmittelbar eine Genozidbehauptung abgeleitet wird.
Eine Gesamtzahl sagt, wie viele Todesfälle die meldende Stelle erfasst. Sie sagt nicht, welche einzelnen Tötungen rechtmäßig oder rechtswidrig waren. Und sie beweist vor allem nicht den spezifischen Vorsatz, die palästinensische Bevölkerung als solche zu vernichten.
Der Fehlschluss beginnt dort, wo aus einer nicht nach Kombattanten aufgeschlüsselten Kriegszahl unmittelbar ein Genozidvorsatz gemacht wird.
Ohne den 7. Oktober gibt es diesen Krieg nicht
Der 7. Oktober 2023 ist keine beiläufige „Vorgeschichte“. Er ist der Ausgangspunkt dieses Krieges.
Die UN-Untersuchungskommission stellte fest, dass Hamas, weitere palästinensische bewaffnete Gruppen und beteiligte Angreifer zivile Ziele in mindestens 24 Orten sowie öffentliche Räume und Festivals angriffen.
Angreifer gingen von Haus zu Haus, griffen Wohnhäuser und Schutzräume an, töteten Bewohner und verschleppten Menschen nach Gaza. Beim Nova-Festival und in Orten wie Be’eri, Nir Oz und Kfar Aza wurden Zivilisten gezielt angegriffen. Rund 1.200 Menschen wurden am 7. Oktober und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Angriff getötet, die große Mehrheit von ihnen Zivilisten. Mehr als 250 Menschen wurden verschleppt.
Das war kein gewöhnlicher Grenzzwischenfall und kein Angriff, bei dem Zivilisten lediglich zufällig zwischen militärische Ziele gerieten. Die Kommission dokumentierte vorsätzliche Angriffe auf Zivilisten.
Über Vernichtungsabsicht sprechen, ohne Hamas zu erwähnen?
Besonders auffällig wird die Debatte dort, wo ausführlich über einen möglichen Vernichtungswillen Israels gesprochen wird, die dokumentierte Ideologie der Hamas aber aus dem Bild verschwindet.
Die Hamas-Charta von 1988 formulierte den Konflikt ausdrücklich in anti-jüdischer Sprache und übernahm in Artikel 7 einen Hadith über das Töten von Juden. Sie verband diese religiös aufgeladene Feindschaft mit dem Ziel, Israel durch eine islamische Ordnung auf dem gesamten Gebiet des historischen Palästina zu ersetzen.
2017 änderte Hamas ihre öffentliche Sprache. Das „Document of General Principles and Policies“ erklärte, der Konflikt richte sich gegen das „zionistische Projekt“ und nicht gegen Juden wegen ihrer Religion. Eine Anerkennung Israels enthielt das Dokument weiterhin nicht. Es definierte Palästina als das Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer und lehnte die Legitimität der „zionistischen Entität“ ab.
Wer den Begriff dolus specialis ins Zentrum einer politischen Debatte stellt, kann die erklärte Ideologie der Organisation, die den Krieg mit einem gezielten Massenangriff auf israelische Zivilisten begann, nicht aus der Betrachtung streichen.
Hamas führt Krieg aus einer dicht besiedelten Zivilgesellschaft heraus
Der zweite zentrale Faktor ist die Art, wie Hamas und andere bewaffnete Gruppen in Gaza kämpfen.
Der Bericht des UN-Generalsekretärs zu Kindern in bewaffneten Konflikten verifizierte die militärische Nutzung eines Gesundheitszentrums durch Hamas und verzeichnete zahlreiche Berichte über die Nutzung menschlicher Schutzschilde durch Hamas und andere bewaffnete Gruppen. Israel legte darüber hinaus umfangreiches Material zu Waffenlagern, Raketenstellungen, Tunneln und Kommandostrukturen in beziehungsweise bei Wohnhäusern, Schulen, Moscheen und medizinischen Einrichtungen vor.
Nicht jede israelische Behauptung über jedes einzelne Gebäude wurde unabhängig bestätigt. Der grundlegende militärische Befund ist dennoch relevant: Hamas besitzt ein ausgedehntes unterirdisches Tunnelsystem in einem extrem dicht besiedelten Gebiet und führt den Krieg nicht auf einem von der Zivilbevölkerung getrennten Schlachtfeld. Das erhöht das Risiko für Zivilisten erheblich und gehört zwingend zur Analyse der Opferzahlen und der militärischen Zielsetzung.
Warnungen passen schlecht zur These eines Vernichtungsplans
Auch das tatsächliche Verhalten Israels gehört in die Prüfung der behaupteten Vernichtungsabsicht.
Israel setzte während des Krieges Flugblätter, SMS, aufgezeichnete Sprachnachrichten und individuelle Telefonanrufe ein, um Bewohner vor Operationen zu warnen und Evakuierungen zu verlangen. Nach IDF-Angaben mit Stand 31. März 2024 waren bis dahin rund 9,3 Millionen Flugblätter, 15,5 Millionen Textnachrichten, 17 Millionen aufgezeichnete Sprachnachrichten und etwa 100.000 individuelle Telefonanrufe eingesetzt worden. Israel trug entsprechende Warnmaßnahmen auch im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof vor.
Ob einzelne Evakuierungsbefehle ausreichend waren oder konkrete Angriffe dem humanitären Völkerrecht entsprachen, ist eine davon getrennte Rechtsfrage. Für den behaupteten staatlichen Vernichtungswillen ist relevant, dass erhebliche militärische Ressourcen eingesetzt wurden, um Zivilisten vor bevorstehenden Kampfhandlungen zu warnen.
Dasselbe gilt für humanitäre Kampfpausen und Polio-Impfkampagnen. Allein in der ersten Impfrunde 2024 wurden nach Angaben von UNICEF 558.963 Kinder unter zehn Jahren erreicht. Dafür wurden gebietsbezogene humanitäre Kampfpausen vereinbart. Eine weitere Kampagne erreichte im Februar 2025 fast 603.000 Kinder.
Diese Maßnahmen gehören zur Beweislage, wenn behauptet wird, das staatliche Ziel Israels sei die physische oder biologische Vernichtung der palästinensischen Bevölkerung.
2005 räumte Israel seine Siedlungen und die permanente Präsenz in Gaza
Auch die These eines seit Jahrzehnten konsequent betriebenen israelischen Vernichtungsprogramms stößt auf ein historisches Problem.
2005 räumte Israel sämtliche israelischen Siedlungen im Gazastreifen und zog seine permanente militärische Präsenz aus den geräumten Gebieten zurück. Der israelische Abzugsplan sah ausdrücklich die Evakuierung der israelischen Orte im Gazastreifen und die Verlegung der Kräfte außerhalb des Gebiets vor.
Der Abzug beendete den späteren völkerrechtlichen Streit über Gazas Status und Israels Kontrolle verschiedener Zugänge nicht. Der historische Vorgang selbst ist dagegen eindeutig: Israel räumte 2005 seine Siedlungen und zog die dauerhaft stationierten Kräfte aus dem Gazastreifen ab.
2007 übernahm Hamas gewaltsam die Kontrolle über Gaza.
Wer behauptet, Israel habe über Jahrzehnte einen geradlinigen Plan zur physischen Auslöschung der Bevölkerung Gazas verfolgt, muss erklären, wie der vollständige Abbau der eigenen Siedlungen und der Abzug der dauerhaften Kräfte in dieses Bild passen sollen.
Auch die Demografie widerspricht der Langzeitthese
Nach einer historischen UN-Datenreihe lebten 1967 rund 1,03 Millionen Palästinenser in Judäa und Samaria, Ostjerusalem und Gaza. Für Mitte 2023 bezifferte das Palästinensische Zentralamt für Statistik die Bevölkerung in Judäa und Samaria sowie Gaza auf rund 5,48 Millionen Menschen, davon etwa 2,23 Millionen im Gazastreifen.
Die Bevölkerung hatte sich damit über diesen Zeitraum mehr als verfünffacht.
Diese Entwicklung passt nicht zu der weitergehenden Behauptung eines seit 1967 kontinuierlich betriebenen demografischen Vernichtungsprogramms.
Gaza ist nicht der erste zerstörerische Städtekrieg gegen Islamisten
Massive Zerstörung und hohe zivile Verluste sind auch aus anderen Kämpfen gegen eingegrabene islamistische Organisationen in dicht bebauten Städten bekannt.
Bei der Schlacht um Mossul kämpften irakische Streitkräfte und eine von den USA geführte Koalition monatelang gegen den Islamischen Staat in dicht bebauten Stadtvierteln. Amnesty International dokumentierte Tausende zivile Opfer und zugleich, dass der IS Familien festhielt, an der Flucht hinderte und als menschliche Schutzschilde einsetzte.
Auch Raqqa wurde im Kampf gegen den Islamischen Staat massiv zerstört. Die Vergleichbarkeit einzelner Operationen ist begrenzt, doch der militärische Grundbefund bleibt: Schwere Zerstörung und hohe zivile Verluste in urbaner Kriegführung beweisen für sich allein keinen spezifischen Vernichtungswillen gegen die Zivilbevölkerung als Gruppe.
Die sprachliche Umkehr begann lange vor Gaza
Die politische Wirkung des Genozidvorwurfs lässt sich nicht allein mit Völkerrecht erklären.
Die Vorstellung, Zionismus mit Faschismus, Rassismus oder Nationalsozialismus gleichzusetzen, besitzt eine lange Vorgeschichte. Historische Forschung zur sowjetischen Israel- und Zionismuspolitik der 1960er Jahre dokumentiert bereits vor dem Sechstagekrieg Gleichsetzungen von Zionismus und Nazismus. Nach 1967 wurde die anti-zionistische Kampagne erheblich ausgeweitet.
Der Mechanismus war politisch wirkungsvoll: Der jüdische Staat wurde nicht nur wegen konkreter Politik kritisiert. Zionismus selbst wurde als rassistische, imperialistische oder faschistische Ideologie dargestellt.
1975 wurde Zionismus bei der UN zu „Rassismus“
Am 10. November 1975 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Resolution 3379. Darin wurde Zionismus als Form von Rassismus und rassistischer Diskriminierung bezeichnet.
Am 16. Dezember 1991 widerrief die Generalversammlung diese Feststellung mit Resolution 46/86.
Die Sowjetunion verschwand. Das rhetorische Muster überlebte sie.
Wenn heute Israel zum neuen NS-Staat erklärt, Zionisten als Nazis bezeichnet oder die Shoah als Schablone für die Delegitimierung des jüdischen Staates eingesetzt wird, steht diese Sprache deshalb nicht ohne historische Vorgeschichte da.
Der Begriff „Genozid“ hat längst eine politische Funktion
Genozid ist heute nicht nur der Name eines möglichen Straftatbestands im laufenden Verfahren vor dem IGH. Der Begriff besitzt zugleich eine erhebliche politische Funktion.
Amnesty International verwendet ihn. Die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese verwendet ihn. Die UN-Untersuchungskommission verwendet ihn. Darüber hinaus erscheint er in Aktivismus, Hochschulprotesten und politischen Kampagnen häufig als bereits feststehende Beschreibung, obwohl das Hauptverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof nicht entschieden ist.
Dadurch verschiebt sich die Debatte. Aus einem rechtlich zu beweisenden Vorwurf wird in Teilen der öffentlichen Kommunikation bereits ein moralisches Urteil.
Dabei können zentrale Zusammenhänge aus dem Blick geraten: der Angriff vom 7. Oktober, die Ideologie und Kriegsführung der Hamas, die Geiseln sowie die Unterscheidung zwischen einer hohen Gesamtzahl von Kriegsopfern und dem spezifischen Nachweis eines staatlichen Vernichtungswillens.
Die Absicht darf nicht nur bei Israel untersucht werden
Wer ernsthaft über Vernichtungsabsicht sprechen will, muss den gesamten Konflikt betrachten. Auf der einen Seite steht Israel, dessen konkrete militärische Handlungen, politische Aussagen und Entscheidungen im laufenden Verfahren und in anderen rechtlichen Zusammenhängen geprüft werden.
Auf der anderen Seite steht Hamas mit einer historischen Charta voller antisemitischer Vernichtungsrhetorik, einem weiterhin ausdrücklich gegen die Legitimität Israels gerichteten politischen Programm, einem über Jahre aufgebauten Tunnelsystem inmitten dichter Wohngebiete und einem am 7. Oktober 2023 geplanten Angriff auf israelische Zivilisten. Wer ausschließlich die Absicht Israels untersucht und diese dokumentierten Faktoren aus der Analyse entfernt, beschreibt nur einen Ausschnitt des Konflikts.
Wer den Genozidvorwurf als feststehende Tatsache verkauft, spricht ein Urteil, das der Internationale Gerichtshof nicht gefällt hat. Wer Israel dazu noch zum neuen NS-Staat macht, greift auf eine Täter-Opfer-Umkehr zurück, deren politische Vorgeschichte bis in die sowjetische Anti-Zionismus-Propaganda reicht. Über Israels Kriegsführung kann und muss gestritten werden. Über den tatsächlichen Stand des Verfahrens nicht.
ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑
▶️ Internationaler Gerichtshof:
South Africa v. Israel – Case 192
Offizielle Verfahrensseite mit Beschlüssen, Schriftsätzen und aktuellem Verfahrensstand.
▶️ Internationaler Gerichtshof:
Order of 26 January 2024
Beschluss über die vorläufigen Maßnahmen und die vom Gericht als plausibel bezeichneten Rechte.
▶️ Joan Donoghue / BBC HARDtalk:
Interview vom 26. April 2024
Die frühere IGH-Präsidentin erläutert, dass der Gerichtshof nicht die Plausibilität des Genozidvorwurfs festgestellt hatte, sondern die Plausibilität bestimmter geltend gemachter Rechte.
▶️ Internationaler Gerichtshof:
Order of 21 May 2026
Setzt die Fristen für Südafrikas Reply auf den 22. November 2027 und Israels Rejoinder auf den 22. Mai 2029.
▶️ Amnesty International:
Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza
Nichtgerichtliche Bewertung von Amnesty International, wonach Israel in Gaza Genozid begehe.
▶️ UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese:
Anatomy of a Genocide – A/HRC/55/73
Bericht von 2024 mit der Bewertung, es gebe hinreichende Gründe für die Annahme genozidaler Handlungen.
▶️ UN Independent International Commission of Inquiry:
Commission finding on genocide, September 2025
Nichtgerichtliche Feststellung der Untersuchungskommission, wonach Israel Genozid in Gaza begangen habe.
▶️ South African Government:
Cabinet Statement vom 18. Oktober 2023
Dokumentiert die frühe politische Verwendung der Begriffe Genozid und „Palestinian holocaust“ durch die südafrikanische Regierung.
▶️ African National Congress:
Statement vom 6. Dezember 2023
Der ANC bestätigt ein Treffen mit Vertretern verschiedener palästinensischer Organisationen, darunter Fatah, Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad.
▶️ South African Department of International Relations:
Erklärung zum Gespräch Naledi Pandors mit Ismail Haniyeh
Bestätigt das Telefonat vom Oktober 2023 und beschreibt humanitäre Hilfe und Dialog als dessen Inhalt.
▶️ Reuters:
Aktueller Stand der Opferzahlen, September 2026
Reuters nennt mehr als 73.000 von Gaza-Gesundheitsstellen gemeldete Tote und weist darauf hin, dass die Zahlen Kämpfer und Zivilisten umfassen.
▶️ UN-Untersuchungskommission:
Report A/HRC/56/26 zu den Angriffen vom 7. Oktober 2023
Dokumentiert vorsätzliche Angriffe auf zivile Ziele in mindestens 24 Orten sowie Tötungen und Entführungen.
▶️ Hamas-Charta 1988 / Yale Law School:
The Covenant of the Islamic Resistance Movement
Englische Fassung der Gründungscharta von 1988 mit der anti-jüdischen Passage in Artikel 7.
▶️ Hamas-Grundsatzpapier 2017:
A Document of General Principles and Policies
Dokumentation und Wiedergabe des Hamas-Grundsatzpapiers von 2017.
▶️ Bericht des UN-Generalsekretärs:
Children and Armed Conflict 2023
Dokumentiert unter anderem die militärische Nutzung eines Gesundheitszentrums durch Hamas sowie Berichte über menschliche Schutzschilde.
▶️ Israel Defense Forces:
Data Regarding Evacuation of Civilian Population Within Gaza
Israelische Eigenangaben zu Flugblättern, SMS, Sprachnachrichten und individuellen Evakuierungsanrufen mit Datenstand 31. März 2024.
▶️ UNICEF:
Around 560,000 children vaccinated in first round of polio campaign
Dokumentiert 558.963 geimpfte Kinder und gebietsbezogene humanitäre Kampfpausen im September 2024.
▶️ UNICEF und WHO:
Polio campaign reaches around 603,000 children
Dokumentiert die Impfkampagne vom Februar 2025.
▶️ Israelische Regierung:
Disengagement Plan
Dokumentiert den israelischen Abzug der Siedlungen und dauerhaft stationierten Kräfte aus dem Gazastreifen 2005.
▶️ Palestinian Central Bureau of Statistics:
Population data for 2023
Beziffert die Bevölkerung in Judäa und Samaria sowie Gaza Mitte 2023 auf rund 5,48 Millionen Menschen.
▶️ Vereinte Nationen:
Historische palästinensische Bevölkerungsdaten
Nennt für 1967 rund 1,03 Millionen Einwohner in Judäa und Samaria, Ostjerusalem und Gaza.
▶️ Amnesty International:
Battle of Mosul and civilian casualties
Dokumentiert zivile Verluste bei der urbanen Kriegführung gegen den IS sowie dessen Einsatz von Zivilisten als menschliche Schutzschilde.
▶️ Historische Forschung:
The Soviet Union, Israel and Soviet Jewry 1964-67
Historische Untersuchung zur sowjetischen Israel- und Zionismuspropaganda einschließlich der Gleichsetzung von Zionismus und Nazismus.
▶️ Vereinte Nationen:
General Assembly Resolution 3379
Resolution vom 10. November 1975, die Zionismus als Form von Rassismus bezeichnete.
▶️ Vereinte Nationen:
General Assembly Resolution 46/86
Resolution vom 16. Dezember 1991, mit der die Feststellung von 1975 widerrufen wurde.
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