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ANTISEMITISMUS

Jüdisches Leben unter Polizeischutz: Benz verkennt die Gefahr

Der Beitrag prüft Wolfgang Benz’ Argumentation zum israelbezogenen Antisemitismus, zur jüdischen Sicherheit in Berlin und zum Polizeischutz.

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Wolfgang Benz warnt vor einem inflationären Gebrauch des Antisemitismusbegriffs. Doch ausgerechnet bei jüdischer Sicherheit in Berlin und beim israelbezogenen Antisemitismus wird seine eigene Argumentation erstaunlich großzügig. Er erklärt Vernichtungsparolen gegen Israel zur politischen Feindschaft, verweist auf Polizeischutz als Gegenargument zur Unsicherheit jüdischen Lebens und fragt, warum Juden überhaupt in Deutschland bleiben. Die Berliner Realität spricht eine andere Sprache.

Der Anlass ist konkret. Bei einer Wahlkampfveranstaltung der Neuköllner Linken war die Parole „Death to the IDF“ zu hören. Im Tagesspiegel-Interview vom 25. September 2026 zieht Benz daraus keinen Antisemitismusbefund. Seine Grundposition formuliert er unmissverständlich: Die Linke ist nicht antisemitisch.

Israelfeindliche Äußerungen aus Teilen des Umfelds der Partei ordnet er als politische Feindschaft gegen das von ihm als Besatzungsmacht bezeichnete Israel ein. Selbst bei Parolen, die Israel den Untergang wünschen, bestreitet er einen unmittelbar judenfeindlichen Charakter.

Das ist keine beiläufige Wortwahl. Hier liegt der Kern seiner Argumentation: Zwischen Judenfeindschaft und Feindschaft gegen Israel zieht Benz eine Trennlinie, die in der politischen Wirklichkeit viel sauberer wirken soll, als sie tatsächlich ist.


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Benz erkennt antisemitische Parolen und verharmlost Israelfeindschaft

Man sollte Benz dabei nicht glatter darstellen, als er sich selbst äußert. Er findet die einschlägigen Parolen nicht vernünftig oder harmlos. Er bezeichnet sie als menschenfeindlich, falsch und denunzierend. Von der Berliner Linken verlangt er deutliche Konsequenzen gegen entsprechende Aktivisten und formuliert diese Forderung im Interview sogar ausgesprochen drastisch.

Genau das macht seine anschließende Entlastung nicht schwächer, sondern widersprüchlicher.

Benz erkennt ein Milieu, gegen das die Parteiführung seiner eigenen Darstellung nach entschieden vorgehen muss. Er erkennt menschenfeindliche Parolen. Er erkennt ein Abgrenzungsproblem. Trotzdem erklärt er die Partei pauschal für nicht antisemitisch und verschiebt israelbezogenen Antisemitismus in die Kategorie bloßer politischer Gegnerschaft.

Das ist der eigentliche Spalt in seiner Argumentation. Das Einzelne wird als problematisch anerkannt, das Muster aber gleichzeitig zurückgewiesen.

Für die Bewertung einer Partei oder politischen Szene reicht weder ein pauschaler Freispruch noch eine pauschale Verurteilung. Entscheidend ist, ob Parteigliederungen, Veranstaltungen, Bündnisse und Funktionäre israelfeindliche oder antisemitische Rhetorik dulden, normalisieren oder ihr konsequent entgegentreten.

Israelbezogener Antisemitismus passt nicht in Benz’ klare Trennung

Auch Benz‘ Formulierung von der „Besatzungsmacht Israel“ ist nicht neutral. Sie setzt bereits einen politischen Rahmen, bevor überhaupt geprüft wird, welcher konkrete Satz, welche Parole oder welches politische Ziel vorliegt.

Genau darin steckt das Problem. Politische Gegnerschaft gegen israelische Regierungspolitik, israelbezogenen Antisemitismus und die Negation jüdischer Selbstbestimmung sind drei verschiedene Dinge. In der Realität gehen sie jedoch häufig ineinander über.

Der Berliner Verfassungsschutzbericht 2025 beschreibt genau diese Vermischung. Die Behörde bezeichnet die Szene des auslandsbezogenen Extremismus als wesentlich von israelfeindlichen und antisemitischen Akteuren geprägt. Sie dokumentiert Veranstaltungen, bei denen das Existenzrecht Israels negiert und der Terror der Hamas gefeiert wurde.

Die praktische Wirklichkeit hält sich also nicht an die saubere Schublade, in die Benz sie steckt. Politische Israelfeindschaft und Antisemitismus können getrennt auftreten. Sie können aber ebenso ineinandergreifen. Wer diesen zweiten Teil systematisch ausblendet, gewinnt keine Präzision. Er verliert sie.

Polizeischutz für jüdische Einrichtungen zeigt die reale Gefährdung

Besonders deutlich wird das bei Benz‘ Aussagen zur Sicherheit jüdischen Lebens. Er verweist darauf, dass jüdische Einrichtungen besonders intensiv von der Polizei geschützt werden. Als der Tagesspiegel auf Polizeiwagen vor jüdischen Schulen verweist, antwortet Benz: Das ist prophylaktisch.

Der Satz ist bemerkenswert, weil niemand behaupten muss, an jeder jüdischen Schule stehe täglich unmittelbar ein Täter. Das wäre eine grotesk hohe Hürde für den Begriff Gefährdung.

Polizeischutz wird eingerichtet, weil Sicherheitsbehörden eine Gefährdung bewerten und Schutzmaßnahmen für erforderlich halten. Eine Synagoge braucht keinen Polizeiposten, weil alles wunderbar sicher ist. Eine jüdische Schule erhält keinen Schutz, weil Antisemitismus bloß eingebildet wäre. Der Schutz ist die Reaktion auf die Gefahr.


Ausgerechnet die Sicherheitsmaßnahmen, die wegen einer Gefährdung eingerichtet wurden, als Argument gegen diese Gefährdung anzuführen, kehrt Ursache und Wirkung um. Betonbarrieren, Polizeiwagen und Objektschutz sind kein jüdisches Privileg. Sie sind der sichtbare Preis einer Sicherheitslage, die solche Maßnahmen notwendig macht.

2.268 antisemitische Straftaten in einem Jahr

Die Berliner Zahlen machen jede Verharmlosung schwierig. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres wurden 2025 in Berlin 2.268 antisemitische Straftaten registriert. Das waren 443 Fälle mehr als im Vorjahr, ein Anstieg um 24,3 Prozent.

1.485 dieser Straftaten wurden dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet. Diese Kategorie beschreibt keine Ethnie und keine Religion. Sie darf deshalb nicht kurzerhand mit Arabern, Muslimen oder Palästinensern gleichgesetzt werden.

Entscheidend ist, was die Behörden zur ideologischen Szene selbst feststellen. Der Berliner Verfassungsschutz beschreibt für 2025 ausdrücklich israelfeindliche und antisemitische Akteure, israelfeindliche Propaganda, die Negierung des israelischen Existenzrechts und die Verherrlichung des Hamas-Terrors.

Das ist keine politische Gegenrede eines Israel-Unterstützers. Es ist ein amtliches Lagebild.


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67,7 Prozent mit israelbezogenem Antisemitismus

Besonders deutlich trifft die Statistik ausgerechnet Benz‘ scharfe Trennung zwischen Israel und Antisemitismus.

RIAS Berlin dokumentierte für 2025 insgesamt 2.197 antisemitische Vorfälle. In 1.487 Fällen wurden Elemente israelbezogenen Antisemitismus festgestellt. Das sind 67,7 Prozent. Das ist keine Randerscheinung. Es ist die mit Abstand prägende Erscheinungsform.

Auch bundesweit zeigt sich dasselbe Bild. Der Bundesverband RIAS dokumentierte 2025 insgesamt 8.725 antisemitische Vorfälle. 68 Prozent davon wurden dem israelbezogenen Antisemitismus zugeordnet. Damit ist ausgerechnet jene Erscheinungsform, die Benz rhetorisch besonders scharf von genuiner Judenfeindschaft abtrennt, in der tatsächlichen Vorfallstatistik der häufigste Kontext.

Natürlich bedeutet das nicht, dass 68 Prozent aller Kritik an Israel antisemitisch wären. RIAS zählt keine normale politische Kritik als antisemitischen Vorfall. Die Zahl beschreibt bereits als antisemitisch bewertete Vorfälle, bei denen Israelbezug eine Erscheinungsform darstellt. Der Unterschied ist entscheidend.

Zwischen 2018 und 2022 dokumentierte RIAS Berlin durchschnittlich knapp 980 antisemitische Vorfälle pro Jahr. 2025 waren es 2.197. Das Niveau hat sich seit dem 7. Oktober 2023 dauerhaft nach oben verschoben.

Ein Messerangriff ist keine theoretische Gefahr

Wie real die Gefährdung sein kann, zeigt ein Fall vom 21. Februar 2025. Ein damals 19-Jähriger griff am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin einen Besucher mit einem Messer an.

Das Kammergericht Berlin bewertete die Tat im März 2026 als islamistisch und antisemitisch motiviert. Nach den gerichtlichen Feststellungen hatte der Täter das Mahnmal gezielt als Tatort gewählt und wollte dort vorzugsweise einen israelischen oder jüdischen Menschen treffen. Das Urteil war zum Zeitpunkt der Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig.

Dieser Fall beweist nicht, dass jeder Jude in Berlin täglich Opfer eines Angriffs wird. Das wäre eine absurde Behauptung.

Er zeigt aber sehr konkret, warum die Sicherheitsfrage nicht mit dem Wort prophylaktisch erledigt ist. Antisemitische Bedrohung ist keine theoretische Befindlichkeit jüdischer Gemeinden. Sie kann in reale Gewalt umschlagen.

Auch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin führt gerade diesen Angriff in ihrem Bericht zum Antisemitismus 2025 als Beispiel für die Gefährlichkeit antisemitisch motivierter Straftaten an.

Benz‘ eigene Definition lässt seine Eindeutigkeit nicht zu

Hinzu kommt ein bemerkenswerter Widerspruch zu der Antisemitismusdefinition, die Benz selbst unterstützt.

Wolfgang Benz gehört zu den Unterzeichnern der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus. Diese Erklärung wurde gerade deshalb entwickelt, um Israelkritik und Antisemitismus genauer voneinander abzugrenzen als die IHRA-Arbeitsdefinition. Doch selbst diese bewusst engere Definition liefert Benz keinen Freibrief für seine pauschale Trennung.

Die Jerusalemer Erklärung verlangt ausdrücklich eine Betrachtung des Kontextes. Sie hält fest, dass Feindschaft gegen Israel antisemitisch motiviert sein kann. Sie nennt klassische antisemitische Bilder, die auf Israel übertragen werden, ebenso als antisemitisch wie die Verweigerung des Rechts von Juden in Israel, dort kollektiv und individuell als Juden zu existieren und sich zu entfalten.

Gleichzeitig schützt die Erklärung scharfe Kritik an Israel, am Zionismus und an israelischer Politik. Genau deshalb ist sie hier so aufschlussreich: Ihre Logik lautet nicht „Israel statt Jude, also kein Antisemitismus“. Ihre Logik lautet: Kontext, Inhalt und Ziel einer Äußerung müssen geprüft werden. Benz fordert Genauigkeit. Seine pauschale Entlastung erfüllt diesen eigenen Anspruch gerade nicht.

Die Kritik an Benz‘ Antisemitismusbegriff ist nicht neu

Der Streit um Benz‘ Verständnis von Antisemitismus reicht weiter zurück. Bereits 2008 löste die vom Zentrum für Antisemitismusforschung veranstaltete Tagung „Feindbild Muslim – Feindbild Jude“ Kritik aus. Der Publizist und Politologe Matthias Küntzel warf dem Zentrum damals vor, Judenfeindschaft und Muslimfeindschaft zu stark aneinanderzurücken; Benz verteidigte den Vergleich als Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung.

2010 griff der Politikwissenschaftler Stephan Grigat diese Kontroverse in der Wiener Zeitung in zugespitzter Form erneut auf und warf Benz vor, Antisemitismus zu stark als allgemeines Vorurteil zu behandeln. Grigats Beitrag ist ein Meinungsbeitrag, kein neutraler Forschungsbericht.

Für die aktuelle Debatte ist vor allem die Kontinuität der Streitfrage relevant: Schon lange vor dem 7. Oktober 2023 wurde darüber gestritten, ob Benz‘ begrifflicher Rahmen die Besonderheiten des Antisemitismus ausreichend erfasst. 2026 stellt sich dieselbe Frage erneut, diesmal vor dem Hintergrund Berliner Zahlen, nach denen RIAS bei 67,7 Prozent der dokumentierten antisemitischen Vorfälle Elemente israelbezogenen Antisemitismus feststellte.

Jüdische Gemeinden beschreiben eine andere Realität

Auch die jüdischen Gemeinden selbst zeichnen kein Bild übertriebener Empfindlichkeit. Das Lagebild der Jüdischen Gemeinden 2026 des Zentralrats der Juden beruht auf Angaben von Führungspersonen aus 102 Gemeinden und Landesverbänden.

68 Prozent bewerteten das Leben in Deutschland als unsicherer als vor dem 7. Oktober 2023. Nur 13 Prozent blickten positiv auf die Zukunft jüdischen Lebens. Die wahrgenommene Unterstützung aus der Zivilgesellschaft sank von 62 Prozent im Jahr 2023 auf 35 Prozent. 21 Prozent der Gemeinden hatten innerhalb eines Jahres Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen abgesagt.

Diese Zahlen sind kein psychologisches Rätsel, das ein Historiker durch Interpretation auflösen muss. Sie beschreiben die Erfahrungen jüdischer Gemeinden.

Wer diese Erfahrungen ernst nimmt, muss nicht jede politische Bewertung des Zentralrats übernehmen. Er muss aber erklären können, warum die Aussagen der Betroffenen weniger zählen sollen als die beruhigende Deutung eines Beobachters.

Wer bleibt, erklärt damit nichts für sicher

Besonders schwach wird Benz‘ Argumentation dort, wo er das Weiterleben von Juden und Israelis in Deutschland gegen die Warnung vor Unsicherheit stellt.

Menschen verlassen ihr Zuhause nicht automatisch, sobald eine Gefahr zunimmt. Sie haben Familien, Arbeit, Freunde, Eigentum, Sprache, Erinnerungen und ein soziales Umfeld. Für deutsche Juden ist Deutschland nicht irgendeine Zwischenstation. Es ist ihre Heimat. Bleiben ist deshalb kein Sicherheitsgutachten.

Ein Jude muss nicht auswandern, damit antisemitische Bedrohung als real gelten darf. Die Beweislast umzukehren und aus der Tatsache des Bleibens einen Einwand gegen die Sorge abzuleiten, ergibt logisch keinen Sinn.

Wenn jüdisches Leben deutsche Scham lindern soll

Unmittelbar danach macht Benz seine Argumentation persönlich. Er beschreibt es als großes Glück, dass viele jüdische Bürger aus Israel freiwillig und gern in Deutschland leben, und sagt wörtlich: Es hilft mir gegen die lebenslange Scham über das, was die Deutschen vor 80 Jahren getan haben. Damit verschiebt sich die Perspektive endgültig.

Die Anwesenheit jüdischer Menschen wird plötzlich nicht mehr nur als selbstverständlicher Teil Deutschlands betrachtet. Sie erhält zugleich eine Funktion für den deutschen Umgang mit der Vergangenheit. Jüdisches Leben wird zum Zeichen dafür, dass Deutschland trotz seiner Geschichte wieder ein Ort sein kann, an dem Juden leben wollen.

Das mag Benz persönlich trösten, für die Sicherheitslage jüdischer Menschen im Jahr 2026 ist es vollkommen irrelevant.

Juden leben nicht in Deutschland, um deutsche Scham zu lindern. Sie müssen durch ihre Anwesenheit auch keinen Beweis dafür liefern, dass deutsche Erinnerungskultur funktioniert. Und sie müssen erst recht nicht auswandern, damit antisemitische Gefährdung endlich ernst genug erscheint.


Jüdisches Leben ist kein therapeutisches Instrument deutscher Vergangenheitsbewältigung. Ob Juden und Israelis in Berlin leben wollen, sagt nichts darüber aus, ob antisemitische Bedrohungen real sind. Dafür gibt es Sicherheitsberichte, Strafverfahren, Vorfalldokumentationen und die Erfahrungen jüdischer Gemeinden.

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Die Linke-Debatte lässt sich nicht mit einem Freispruch beenden

Benz‘ Aussagen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Berliner Wahlergebnis und den Vorwürfen gegen Teile der Berliner Linken. Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 erreichte Die Linke 25,7 Prozent der Zweitstimmen und wurde damit stärkste Partei. Dabei gilt auch hier: Die bloße Behauptung, eine ganze Partei sei antisemitisch, ersetzt keine Prüfung konkreter Vorgänge. Ebenso wenig ersetzt aber Benz‘ pauschaler Gegenbefund diese Prüfung.

Es gibt jüdische Berliner, die eine Regierungsbeteiligung der Linken unterstützen und die Vorwürfe gegen die Partei zurückweisen. Es gibt jüdische Organisationen und Vertreter, die vor Teilen der Partei und deren Umfeld ausdrücklich warnen. Diese unterschiedlichen politischen Positionen entscheiden die Sachfrage nicht.

Entscheidend ist etwas Handfesteres: Was geschieht auf Veranstaltungen? Welche Parolen werden geduldet? Welche Bündnispartner treten auf? Welche Personen erhalten Bühnen? Wie reagieren Parteigliederungen, wenn Israelhass oder antisemitische Rhetorik auftreten? Werden Grenzen vor oder erst nach öffentlichem Druck gezogen?

Genau dort muss eine journalistische Prüfung ansetzen. Nicht bei der Zahl jüdischer Unterstützer einer Partei und auch nicht bei der Zahl ihrer jüdischen Kritiker.

Der Fall der Neuköllner Veranstaltung mit der Parole „Death to the IDF“ ist deshalb relevant. Nicht weil eine einzelne Parole automatisch eine gesamte Partei definiert. Sondern weil sie zeigt, welche politischen Milieus und Ausdrucksformen innerhalb des Umfelds einer Parteiveranstaltung auftreten können und wie notwendig eine klare Grenzziehung ist.

Benz erkennt diese Notwendigkeit selbst, wenn er von der Parteiführung ein hartes Vorgehen gegen entsprechende Aktivisten verlangt. Genau deshalb wirkt sein gleichzeitiger pauschaler Freispruch umso weniger überzeugend.

Der J7-Bericht zählt nicht noch einmal

Auch beim internationalen Vergleich lohnt Präzision. Der J7-Jahresbericht 2025 legt für Deutschland die 8.725 vom Bundesverband RIAS dokumentierten antisemitischen Vorfälle zugrunde. Es handelt sich also nicht um eine zweite, zusätzliche Zählung.

Auf dieser Datengrundlage weist Deutschland unter den untersuchten großen jüdischen Diasporagemeinschaften eine besonders hohe Vorfallrate pro jüdischem Einwohner auf. Der Befund wird dadurch nicht dramatischer, dass man Zahlen doppelt zählt. Er ist bereits dramatisch genug, wenn man sie korrekt zählt.

Definitionen dürfen die Wirklichkeit nicht wegfiltern

Wolfgang Benz hat über Jahrzehnte wichtige wissenschaftliche Arbeit zum Nationalsozialismus und zum Antisemitismus geleistet. Das gibt seinen Aussagen Gewicht. Es macht sie nicht automatisch richtig. Gerade ein Forscher, der auf begriffliche Genauigkeit pocht, muss sich an der Frage messen lassen, ob seine Kategorien die heutige Wirklichkeit tatsächlich erfassen.

Der gegenwärtige Antisemitismus kommt nicht nur mit klassischen antisemitischen Schlagworten daher. Er kann rechtsextrem auftreten, islamistisch, verschwörungsideologisch, religiös oder antiimperialistisch. Und er kann Israel als Projektionsfläche benutzen. Dass nicht jede Feindschaft gegen eine israelische Regierung antisemitisch ist, ist selbstverständlich.

Dass selbst Vernichtungsrhetorik gegen Israel, die Dämonisierung des jüdischen Staates und die Negation jüdischer Selbstbestimmung bequem als reine Politik abgelegt werden könnten, ist es nicht.

RIAS dokumentiert für Berlin 67,7 Prozent israelbezogenen Antisemitismus. Der Bundesverband kommt bundesweit auf 68 Prozent. Der Berliner Verfassungsschutz beschreibt israelfeindliche und antisemitische Akteure, die Israels Existenzrecht negieren und Hamas-Terror feiern. Die Generalstaatsanwaltschaft verzeichnet 820 Verfahren mit antisemitischem Hintergrund. Das Kammergericht hat einen Angriff am Holocaust-Mahnmal als antisemitisch und islamistisch motiviert bewertet. Diese Wirklichkeit verschwindet nicht, weil eine Definition besonders eng gezogen wird.


Polizeischutz ist kein Gegenbeweis zur Gefährdung, sondern ihre sichtbare Konsequenz. Israelbezogener Antisemitismus ist keine theoretische Randkategorie, sondern die häufigste von RIAS dokumentierte Erscheinungsform. Und jüdisches Leben in Deutschland ist kein Beweis dafür, dass die Sorge jüdischer Gemeinden überzogen sei.

Juden müssen weder durch Auswanderung beweisen, dass Antisemitismus existiert, noch durch ihr Bleiben Deutschland von seiner Vergangenheit entlasten. Wer den notwendigen Polizeischutz gegen die Sorge der Geschützten wendet und israelfeindliche Vernichtungsrhetorik vorschnell aus dem Antisemitismus herausdefiniert, schafft keine Genauigkeit. Er macht einen Teil der gegenwärtigen Bedrohung unsichtbar.

ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑

▶️ Tagesspiegel:
Wolfgang Benz im Gespräch: „Die Linke ist nicht antisemitisch“
Originalinterview vom 25. September 2026 zu Antisemitismus, Israel, der Berliner Linken und jüdischer Sicherheit.

▶️ Landeswahlleitung Berlin:
Ergebnisse der Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin
Offizielles Ergebnis der Wahl vom 20. September 2026. Die Linke erhielt 25,7 Prozent der Zweitstimmen.

▶️ Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin:
Politisch motivierte Kriminalität Berlin 2025
Offizielle Zahlen zu 2.268 antisemitischen Straftaten und zur Entwicklung gegenüber 2024.

▶️ Polizei Berlin:
Jahresbericht Politisch motivierte Kriminalität 2025
Detaillierte Angaben zum Themenfeld Nahostkonflikt und zu antisemitischen Straftaten im Bereich ausländische Ideologie.

▶️ Berliner Verfassungsschutz:
Verfassungsschutzbericht Berlin 2025
Einordnung israelfeindlicher und antisemitischer Akteure sowie der Negierung des israelischen Existenzrechts und der Verherrlichung von Hamas-Terror.

▶️ RIAS Berlin:
Antisemitische Vorfälle in Berlin 2025
Dokumentation von 2.197 Vorfällen, darunter 1.487 mit Elementen israelbezogenen Antisemitismus.

▶️ Bundesverband RIAS:
Antisemitische Vorfälle in Deutschland 2025
Bundesweite Dokumentation von 8.725 antisemitischen Vorfällen. 68 Prozent wurden dem israelbezogenen Antisemitismus zugeordnet.

▶️ Generalstaatsanwaltschaft Berlin:
Bericht des Antisemitismusbeauftragten für 2025
820 neu eingeleitete Verfahren mit antisemitischem Hintergrund und Einordnung des Angriffs am Holocaust-Mahnmal.

▶️ Kammergericht Berlin:
Urteil zum Angriff am Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Gerichtliche Feststellungen zur islamistischen und antisemitischen Motivation des Angriffs vom 21. Februar 2025. Das Urteil war bei Veröffentlichung der Pressemitteilung noch nicht rechtskräftig.

▶️ Zentralrat der Juden in Deutschland:
Lagebild der Jüdischen Gemeinden 2026
Befragung von Führungspersonen aus 102 jüdischen Gemeinden und Landesverbänden zur Sicherheitslage.

▶️ J7 Task Force und Zentralrat der Juden:
J7-Jahresbericht 2025
Internationaler Vergleich unter Verwendung der 8.725 von RIAS für Deutschland dokumentierten Vorfälle.

▶️ Jerusalem Declaration on Antisemitism:
Jerusalem Declaration on Antisemitism
Definition und Leitlinien zu Antisemitismus und Israelbezug sowie Unterzeichnerliste mit Wolfgang Benz.

▶️ Jüdische Allgemeine:
„Feindbild Muslim – Feindbild Jude“: Zum Vergleich
Zeitgenössischer Bericht von 2008 über die Kontroverse um die vom Zentrum für Antisemitismusforschung veranstaltete Tagung und die Kritik am Vergleich von Judenfeindschaft und Muslimfeindschaft.

▶️ Wiener Zeitung / Stephan Grigat:
Ein Antisemitismusforscher auf Abwegen
Kritischer Beitrag aus dem Jahr 2010 zu Wolfgang Benz‘ Antisemitismusbegriff. Der Text ist als zugespitzter Meinungsbeitrag einzuordnen.

▶️ Context XXI / Stephan Grigat:
Ein Antisemitismusforscher auf Abwegen – ausführliche Fassung
Ausführlichere Fassung des Beitrags mit dem Hinweis, dass eine redaktionell gekürzte Version am 9. November 2010 in der Wiener Zeitung erschien.

▶️ Muslim-Markt:
Interviewarchiv 2010
Das Portal führt Wolfgang Benz für 2010 als Interviewpartner und damaligen Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung.

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