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In Frankreich brennen öffentliche Gebäude, Geschäfte werden geplündert und Polizisten angegriffen. Die Regierung macht insbesondere gewaltbereite Linksextreme für die Eskalation verantwortlich. Gleichzeitig tauchen antisemitische Parolen auf. Während Frankreich versucht, die Kontrolle über seine Straßen zurückzugewinnen, verhandeln in Berlin Linke, Grüne und SPD über eine neue Regierung. Dort geht es ebenfalls um den Umgang mit Antisemitismus, Extremismus und die Grenzen staatlicher Verantwortung.
Wenn aus sozialem Protest offene Gewalt wird
Am 17. Oktober 2026 gerieten die Proteste gegen steigende Lebenshaltungskosten und Missstände im französischen Bildungssystem außer Kontrolle. Was vielerorts als friedliche Demonstration begann, endete in mehreren Städten mit Plünderungen, brennenden Fahrzeugen und Angriffen auf die Polizei. In Limoges wurde das historische Rathaus durch einen Brand schwer beschädigt. Auch in Paris, Marseille und Lyon kam es zu massiven Ausschreitungen.
Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Associated Press vom 20. Oktober wurden im Zusammenhang mit den Unruhen rund 2.400 Menschen festgenommen. Nach Angaben des französischen Justizministeriums wurden mehr als 800 Verdächtige der Staatsanwaltschaft vorgeführt. In mehreren Städten verhängten die Behörden Ausgangssperren. Premierminister Sébastien Lecornu räumte Fehler beim Polizeieinsatz ein und kündigte deutlich stärkere Sicherheitsmaßnahmen an.

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Aus dem SCHLAGSEITE X-ArchivDie Regierung macht insbesondere gewaltbereite ultralinke Gruppen für die Eskalation verantwortlich. Wie Le Parisien am 20. Oktober berichtete, kündigte Lecornu einen massiven Polizeieinsatz für die nächste Demonstration an. Die französische Regierung wirft gewaltbereiten Gruppen der extremen Linken ein organisiertes Vorgehen gegen staatliche Einrichtungen vor. Innenminister Laurent Nuñez beschrieb ein gezieltes Vorgehen kleiner, beweglicher Gruppen, die an verschiedenen Orten gleichzeitig Gewalt ausübten und dadurch Polizeikräfte banden.
Ermittler nahmen unter anderem einen Verdächtigen fest, der mit dem Brandanschlag auf das Rathaus von Limoges in Verbindung gebracht wird. Nach französischen Medienberichten soll der Mann Kontakte zu radikalen Umweltbewegungen haben. Justizminister Gérald Darmanin bestätigte die Festnahme, äußerte sich aber nicht zum politischen Hintergrund des Verdächtigen.
Die ursprünglichen Forderungen nach bezahlbarem Leben und besseren Schulen gerieten durch die Gewalt in den Hintergrund. Wer Geschäfte ausräumt, öffentliche Gebäude anzündet oder Einsatzkräfte angreift, demonstriert nicht mehr friedlich gegen politische Entscheidungen.
Die französische Regierung steht damit vor einer schwierigen Aufgabe. Sie muss die Gewalt strafrechtlich verfolgen, ihre eigenen Versäumnisse aufarbeiten und verhindern, dass weitere Demonstrationen erneut eskalieren.
Für den 24. Oktober sind bereits neue Proteste angekündigt. Auch für Anfang November gibt es weitere Mobilisierungsaufrufe, darunter einen Gewerkschaftsaufruf für den 5. November. Lecornu hat für die nächste Großdemonstration einen erheblich verstärkten Polizeieinsatz angekündigt.
Umgang mit Antisemitismus: Judenhass in den Krawallen
Besonders aufschlussreich ist ein Vorfall aus Paris, über den am 19. Oktober die Jüdische Allgemeine berichtete.
Ein über den französisch-jüdischen Informationskanal @mk_info_idf verbreitetes Video zeigt einen vermummten Demonstranten mit einem Schild, auf dem auf Französisch steht:
„Arrêtez de nous gazer, nous ne sommes pas des Juifs.“
Auf Deutsch: „Hört auf, uns zu vergasen, wir sind keine Juden.“
Der Satz setzt den Einsatz von Tränengas mit der nationalsozialistischen Judenverfolgung in Verbindung und missbraucht damit die Shoah für einen politischen Protest. Mit dem Zusatz „Wir sind keine Juden“ werden jüdische Menschen ausdrücklich von den Demonstranten abgegrenzt. Die antisemitische Botschaft ist unübersehbar.

Hier zeigt sich ein Problem, das über Frankreich hinausreicht. Antisemitismus lässt sich offenbar mühelos in völlig unterschiedliche politische Konflikte einbauen. Mal dient Israel als Feindbild, mal die angebliche Macht jüdischer Interessen, mal wird die Shoah für geschmacklose Vergleiche missbraucht.
Die Beteiligung gewaltbereiter Linksextremer wird von der französischen Regierung ausdrücklich benannt. Eine zentrale islamistische Steuerung der Ausschreitungen ist durch die bisher veröffentlichten Ermittlungsinformationen nicht nachgewiesen. Der antisemitische Vorfall in Paris wird durch das von der Jüdischen Allgemeinen beschriebene Video dokumentiert.
Dass Judenhass selbst auf Demonstrationen über Lebenshaltungskosten auftaucht, ist ein politisches Warnsignal.
Berlin und die ungelöste Antisemitismusfrage
In Berlin beschäftigt die mögliche Regierungsbildung aus Linken, Grünen und SPD seit Wochen eine ähnlich grundsätzliche Frage: Wie verbindlich sind demokratische Prinzipien, wenn sie innerhalb einer Partei umstritten sind?
Der Konflikt entzündete sich unter anderem an der Aufnahme von Vanessa Emde in die Berliner Linksfraktion. Emde hatte erklärt, Staaten hätten kein Existenzrecht, sondern Menschen. Ihre Position zur staatlichen Existenz Israels führte zu erheblichen Auseinandersetzungen.
SPD und Grüne unterbrachen am 13. Oktober ihre Sondierungsgespräche, nachdem die Linksfraktion eine eigene Antisemitismuserklärung verabschiedet hatte. Diese wich in wesentlichen Punkten von der zuvor gemeinsam vereinbarten Erklärung ab. Besonders umstritten waren das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und die vorgesehenen Konsequenzen bei antisemitischen Vorfällen. Darüber berichtete unter anderem ZDFheute am 14. Oktober.
Am 17. Oktober einigten sich die drei Parteien schließlich auf ein gemeinsames Sondierungspapier. Die gemeinsame Vereinbarung zum Umgang mit Antisemitismus soll Bestandteil eines möglichen Koalitionsvertrags werden.
Darin bekennen sich die Parteien zum Schutz jüdischen Lebens und zum Existenzrecht Israels. Antisemitische Vorfälle innerhalb der künftigen Koalitionsfraktionen sollen auf Wunsch mindestens eines Parlamentarischen Geschäftsführers durch ein dreiköpfiges Expertengremium bewertet werden können.
Als mögliche Konsequenz ist ausdrücklich auch ein Fraktionsausschluss vorgesehen.
Entscheidend ist jedoch, wer am Ende tatsächlich darüber bestimmt.
Das Expertengremium soll den jeweiligen Vorfall fachlich bewerten. Es kann jedoch selbst niemanden aus einer Fraktion ausschließen. Die Entscheidung über Konsequenzen verbleibt ausdrücklich bei der betroffenen Fraktion, die nach ihrer eigenen Satzung handelt.
Damit liegt die letzte Entscheidung weiterhin bei den politischen Akteuren, deren Umgang mit Antisemitismus überprüft werden soll.
Auch die fachlichen Maßstäbe des Gremiums sind in der Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt. Das Papier verweist zwar für das Verwaltungshandeln auf die bestehende Arbeitsgrundlage des Berliner Landeskonzepts zum Umgang mit Antisemitismus. Für die Bewertung innerfraktioneller Vorfälle wird jedoch keine eigene verbindliche Definition genannt.
Für jüdische Berliner ist deshalb weniger interessant, wie ausführlich eine Koalitionsvereinbarung formuliert ist. Entscheidend wird sein, was geschieht, wenn ein Abgeordneter erneut antisemitische Positionen vertritt oder das Existenzrecht Israels infrage stellt.
Wahlrecht nach fünf Jahren Aufenthalt und die Grenzen des Grundgesetzes
Ein weiterer Streitpunkt steht im gemeinsamen Sondierungspapier unter der Überschrift „Teilhabe und Antidiskriminierung“.
Linke, Grüne und SPD wollen sich dafür einsetzen, dass Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland auf kommunaler und Landesebene wählen und selbst kandidieren dürfen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die Parteien versehen diese Absicht mit dem Zusatz „im Rahmen unserer Kompetenzen“.
Das betrifft einen Kernbereich der demokratischen Ordnung.
Nach geltendem Grundgesetz besitzen deutsche Staatsangehörige das Wahlrecht zu den Landesparlamenten. Bürger anderer EU-Staaten dürfen zusätzlich an Kommunalwahlen teilnehmen. Für Menschen aus Nicht-EU-Staaten besteht ein solches Wahlrecht nach fünfjährigem Aufenthalt bislang nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bindung demokratischer Wahlen an das Staatsvolk wiederholt hervorgehoben. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus Artikel 28 des Grundgesetzes.
Eine entsprechende Ausweitung auf Drittstaatsangehörige würde daher eine Änderung der verfassungsrechtlichen Grundlagen erfordern. Berlin könnte die vorgesehene Regelung nicht einfach durch ein gewöhnliches Landesgesetz einführen.
Politisch ist der Vorschlag eine Forderung nach größerer Beteiligung dauerhaft hier lebender Menschen. Verfassungsrechtlich stellt er die Frage, ob und unter welchen Bedingungen demokratische Wahlrechte von der Staatsangehörigkeit gelöst werden sollen.
Die Parteien haben dafür bislang keinen konkreten verfassungsrechtlich tragfähigen Umsetzungsweg vorgelegt.

Frankreich und Berlin: Warum demokratische Staaten klare Regeln brauchen
Die französischen Ausschreitungen und die Berliner Koalitionsverhandlungen sind unterschiedliche Vorgänge. Sie zeigen aber zwei Bereiche, in denen demokratische Staaten klare Regeln brauchen.
In Frankreich geht es unmittelbar um das staatliche Gewaltmonopol. Menschen haben das Recht zu demonstrieren und politische Entscheidungen scharf zu kritisieren. Sobald Gewalt, Plünderungen und Brandanschläge beginnen, sind Polizei und Justiz gefordert. Die politischen Forderungen der Demonstranten ändern nichts an der Strafbarkeit solcher Taten.
Berlin steht vor anderen Entscheidungen. Hier muss eine mögliche Regierung klären, wie sie mit antisemitischen Vorfällen innerhalb ihrer eigenen Reihen umgeht, welche Sicherheitsprioritäten sie setzt und wie ihre politischen Vorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Am 19. Oktober gaben die Berliner Grünen mit großer Mehrheit grünes Licht für Koalitionsverhandlungen. Auch der SPD-Landesvorstand stimmte zu. Die Berliner Linke will am 31. Oktober darüber entscheiden.
Eine Koalition ist damit noch nicht gebildet. Die inhaltlichen Streitpunkte sind jedoch bereits dokumentiert.
Gerade beim Schutz jüdischen Lebens kann eine Regierung nicht allein auf politische Absichtserklärungen setzen. Sie benötigt überprüfbare Verfahren, handlungsfähige Sicherheitsbehörden und die Bereitschaft, eigene Regeln auch gegenüber politischen Verbündeten anzuwenden.
Daran wird sich der praktische Wert der Berliner Antisemitismusvereinbarung messen lassen.
Die entscheidende Frage ist nicht Paris oder Berlin
Frankreichs Behörden müssen erklären, weshalb die Ausschreitungen ein solches Ausmaß erreichen konnten. Die Regierung hat bereits eingeräumt, die Sicherheitslage falsch eingeschätzt zu haben.
In Berlin liegen die Entscheidungen noch vor den beteiligten Parteien. Das Sondierungspapier enthält konkrete Vorhaben zum Schutz jüdischen Lebens, zur Polizeiarbeit und zur politischen Beteiligung. Einige dieser Vorhaben werden an ihrer Umsetzung zu messen sein, andere zunächst an ihrer rechtlichen Zulässigkeit.
Ein demokratischer Rechtsstaat zeigt seine Stärke nicht durch möglichst große Versprechen. Entscheidend ist, ob er seine Gesetze durchsetzt, jüdisches Leben wirksam schützt und auch den eigenen politischen Ansprüchen standhält.
Frankreich liefert dafür eine ernste Erinnerung. Berlin muss die Antworten auf seine eigenen Probleme geben.
ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑
▶️ Berliner Parteien: Originaldokument vom 17. Oktober 2026
Mehr gemeinsam, mehr Berlin: Sondierungsergebnis mit Berliner Antisemitismusvereinbarung (PDF)
Originaldokument der Berliner Landesverbände von Linken, Grünen und SPD. Enthält die geplante Ausweitung des Wahlrechts sowie in Anlage 1 die Regelungen zum Expertengremium und zu möglichen Fraktionsausschlüssen.
▶️ Grundgesetz: Artikel 28
Verfassungsrechtliche Grundlagen demokratischer Wahlen in Ländern und Gemeinden
Amtlicher Gesetzestext zum demokratischen Wahlrecht auf Landes- und Kommunalebene einschließlich der Wahlberechtigung von EU-Bürgern bei Kommunalwahlen.
▶️ Associated Press, 20. Oktober 2026
Curfews imposed in French cities to prevent further rioting
Berichterstattung über Ausgangssperren, rund 2.400 Festnahmen, die Vorführung von mehr als 800 Verdächtigen bei der Staatsanwaltschaft und die staatlichen Sicherheitsmaßnahmen.
▶️ Associated Press: Analyse der Ausschreitungen
How France’s worst rioting in years erupted and how the government responded
Hintergrund zu den Ausschreitungen, den Schäden an staatlichen Einrichtungen und der Rolle gewaltbereiter Gruppen.
▶️ Le Parisien, 20. Oktober 2026
Regierungsreaktionen auf die Ausschreitungen vom 17. Oktober
Dokumentiert Aussagen von Premierminister Sébastien Lecornu und Innenminister Laurent Nuñez sowie die Vorbereitungen für den Polizeieinsatz am 24. Oktober.
▶️ SUD Éducation: Mobilisierungsaufrufe
Übersicht zu angekündigten Schülerprotesten und Gewerkschaftsaktionen
Dokumentiert unter anderem den Aufruf zur Mobilisierung am 5. November 2026.
▶️ Jüdische Allgemeine, 19. Oktober 2026
Wir sind keine Juden: Die hässliche Fratze der französischen Krawalle
Kommentar von Ute Cohen über den antisemitischen Vorfall während der französischen Ausschreitungen.
▶️ ZDFheute, 14. Oktober 2026
Streit um die Antisemitismusvereinbarung in Berlin
Berichterstattung über den Konflikt zwischen Linken, Grünen und SPD, die abweichende Erklärung der Linksfraktion und die Unterbrechung der Sondierungen.
▶️ Tagesschau, 17. Oktober 2026
Linke, Grüne und SPD verkünden Durchbruch bei Sondierungen in Berlin
Bericht über die Einigung auf das gemeinsame Sondierungspapier und die weiteren Schritte der Regierungsbildung.
▶️ Tagesschau / rbb, 18. Oktober 2026
Das planen Linke, Grüne und SPD für Berlin
Zusammenfassung zentraler Vorhaben des Berliner Sondierungspapiers.
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