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In Heidenau sollen künftig keine neuen Stolpersteine mehr im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich verlegt werden. Der Stadtrat beschloss den Grundsatz am 24. September. Der Antrag kam von Stadträten aus BOD, CDU und AfD. Die eigene Stadtverwaltung hatte dem Stadtrat ausdrücklich empfohlen, dem Antrag in dieser Form nicht zuzustimmen.
In Heidenau erinnern bislang fünf Stolpersteine an Menschen, die während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgt wurden. Einer gilt dem früheren Bürgermeister Paul Gröger, weitere erinnern an die jüdische Kaufmannsfamilie Reiner. Die Messingtafeln befinden sich an früheren Wohn- oder Wirkungsorten der Verfolgten. Genau dieses Prinzip soll künftig nicht mehr erweitert werden. MDR SACHSEN dokumentiert die bisherigen Heidenauer Stolpersteine und ihre Standorte.
Der Beschluss des Stadtrats ist eindeutig formuliert: Eine Verlegung sogenannter Stolpersteine im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich werde künftig abgelehnt. Von einer Entfernung der bereits vorhandenen Steine ist dagegen keine Rede. Bürgermeisterin Conny Oertel bestätigte gegenüber dem MDR, dass diese bestehen bleiben sollen. Der genaue Wortlaut des Beschlusses ist in der offiziellen Beschlussvorlage 083/2026 der Stadt Heidenau dokumentiert.

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Aus dem SCHLAGSEITE X-ArchivAntrag von BOD, CDU und AfD gegen neue Stolpersteine
Eingebracht wurde der interfraktionelle Antrag von neun Stadträten aus der Bürgerinitiative Oberelbe für mehr Demokratie, kurz BOD, der CDU und der AfD. Die offizielle Beschlussvorlage hält fest, dass neun Mitglieder des Stadtrats den Antrag am 25. Juni 2026 eingebracht hatten. Der Originalantrag ist von Stadträten aus BOD, CDU und AfD unterzeichnet. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurde anschließend geheim abgestimmt. 13 Stadträte stimmten für den Antrag, sechs dagegen, einer enthielt sich.
Gerade wegen dieser geheimen Abstimmung ist eine wichtige Unterscheidung notwendig: Belegt ist, welche politischen Gruppen den Antrag eingebracht haben. Nicht belegt ist dagegen, welcher einzelne Stadtrat bei der geheimen Abstimmung mit Ja oder Nein gestimmt hat. Aus dem Ergebnis lässt sich deshalb keine vollständige Abstimmungsliste nach Parteien konstruieren.
Die Antragsteller begründen ihren Vorstoß mit der Form des Gedenkens. Namen von Verfolgten seien bei Stolpersteinen in den Boden eingelassen und könnten betreten werden. Zahlreiche Bürger, Angehörige und Gedenkinitiativen empfänden diese Art des Erinnerns als unangemessen, heißt es in der Begründung des interfraktionellen Antrags.
In den veröffentlichten Unterlagen werden diese Bürger, Angehörigen und Initiativen allerdings nicht konkret benannt. Eine dokumentierte Befragung, Petition oder Stellungnahme entsprechender Gruppen ist dort ebenfalls nicht aufgeführt. Das bedeutet nicht, dass es solche Stimmen nicht gibt. Es bedeutet aber, dass diese Begründung des Antrags in den öffentlich vorliegenden Dokumenten nicht näher belegt wird.
Verwaltung warnte vor dem Ausschluss neuer Stolpersteine
Die Position der Heidenauer Stadtverwaltung ist in der offiziellen Beschlussvorlage klar dokumentiert.
Die Verwaltung hatte dem Stadtrat ausdrücklich empfohlen, den Antrag abzulehnen. Ihr Argument: Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und anderer Gewaltherrschaften solle weiterhin sichtbar und wahrnehmbar im öffentlichen Raum stattfinden. Gerade diese Präsenz im Stadtbild ermögliche eine breite Wahrnehmung und die unmittelbare Auseinandersetzung mit der Geschichte. So begründet die Stadtverwaltung ihre ablehnende Beschlussempfehlung.
Die Verwaltung wandte sich dabei nicht grundsätzlich gegen einen zusätzlichen zentralen Erinnerungsort. Sie unterschied vielmehr zwischen Ergänzung und Ersatz: Ein Gedenkort auf dem Nordfriedhof könne eine eigenständige und würdige Erinnerungsfunktion erfüllen, die dezentralen Erinnerungsorte an früheren Wohn- und Wirkungsstätten aber nicht gleichwertig ersetzen.
Die Verwaltung stellte außerdem fest, dass ein pauschaler Ausschluss weiterer Stolpersteine für die Errichtung einer zusätzlichen Gedenkstätte nicht erforderlich sei. Über weitere Verlegungen sollte ihrer Empfehlung zufolge weiterhin im Einzelfall entschieden werden.
Der Stadtrat entschied sich dagegen für einen Grundsatzbeschluss, der weitere Stolpersteine im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich generell ausschließt.
Gedenken künftig auf dem Friedhof
Nach dem Beschluss soll vorzugsweise auf dem Heidenauer Nordfriedhof eine zentrale Gedenkfläche geschaffen oder eine bereits vorhandene Fläche entsprechend erweitert werden. Dort soll an Opfer von Krieg, Terror, Diktaturen, Vertreibung und insbesondere des Nationalsozialismus erinnert werden. Die Gedenkelemente sollen so gestaltet werden, dass sie nicht betreten werden können. Dies ist im beschlossenen Antrag ausdrücklich festgehalten.
Eine konkrete Umsetzung steht allerdings noch aus.
Der Nordfriedhof wird von der Stadt Heidenau verwaltet, das Grundstück gehört jedoch der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde. Deshalb setzt eine konkrete Umsetzung nach Angaben der Verwaltung die Beteiligung und Zustimmung der Kirche voraus. Zudem ist der Nordfriedhof als Kulturdenkmal registriert, weshalb bauliche oder gestalterische Änderungen auch denkmalrechtliche Genehmigungen erfordern. Diese Voraussetzungen werden in der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung erläutert.
Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass der Friedhof wegen seiner Randlage und seiner zeitlich begrenzten Zugänglichkeit nicht in gleicher Weise in den alltäglichen Stadtraum eingebunden ist wie Erinnerungsorte an früheren Wohn- oder Wirkungsstätten.
Damit unterscheiden sich die beiden Konzepte in einem zentralen Punkt: Ein zentraler Gedenkort muss bewusst aufgesucht werden. Stolpersteine bringen die Erinnerung unmittelbar an frühere Lebensorte und damit in den alltäglichen öffentlichen Raum.

Keine neuen Stolpersteine: Streit um geplante Gedenksteine
Der Konflikt ist nicht theoretisch. Das Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz, AKuBiZ, hatte bereits weitere Stolpersteine für Heidenau beantragt.
Hier unterscheiden sich die Angaben: Die Heidenauer Beschlussvorlage nennt einen Antrag aus dem Jahr 2025 auf sieben weitere Stolpersteine. AKuBiZ erklärte gegenüber MDR SACHSEN dagegen, zwölf Stolpersteine für sieben jüdische Familien und Einzelpersonen beantragt zu haben. Warum sich beide Angaben unterscheiden, ist in den bislang öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht abschließend geklärt.
AKuBiZ kritisiert den Beschluss scharf und prüft nach Angaben des MDR sowohl alternative Formen der Erinnerung als auch mögliche rechtliche Schritte. Ein gerichtliches Verfahren ist damit bislang nicht bestätigt.
Hinter jedem Stolperstein steht die Biografie eines konkreten Menschen. Das Projekt verbindet diese Biografie mit einem früheren Wohn- oder Wirkungsort. Auch die Heidenauer Stadtverwaltung bezeichnet diesen Ortsbezug in ihrer Beschlussvorlage als prägendes Merkmal des Stolperstein-Projekts.
Damit geht es in der Debatte nicht nur darum, ob ein Gedenkelement betreten werden kann. Es geht auch um die Frage, ob die Namen der Verfolgten weiterhin unmittelbar dort sichtbar bleiben sollen, wo diese Menschen gelebt oder gearbeitet haben.
Scharfe Kritik am Beschluss
Das Internationale Auschwitz Komitee reagierte am Tag der Entscheidung mit deutlicher Kritik. Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner kritisierte sowohl den Ausschluss weiterer Stolpersteine als auch die Zusammenarbeit von CDU-Stadträten mit der AfD. Die vollständige Stellungnahme veröffentlichte das Internationale Auschwitz Komitee am 24. September 2026. Diese Bewertung ist die Position des Komitees und keine Aussage über persönliche Motive einzelner Stadträte.
Auch Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, kritisierte die Heidenauer Entscheidung. Das ist insofern bemerkenswert, als Knobloch selbst seit vielen Jahren zu den bekanntesten Kritikern der Verlegung von Stolpersteinen im Boden gehört. Gegenüber dem MDR bezeichnete sie es dennoch als falschen Weg, Erinnerungsorte aus dem Stadtbild zu entfernen. MDR SACHSEN dokumentiert ihre Reaktion auf den Heidenauer Beschluss.
Kritik kam ebenfalls aus der sächsischen CDU. Generalsekretär Tom Unger erklärte gegenüber dem MDR, Stolpersteine seien eine legitime Form des Gedenkens. Über die konkrete Ausgestaltung von Erinnerungskultur müsse vor Ort diskutiert werden, einen generellen Ausschluss einer Erinnerungsform bezeichnete er jedoch als falschen Weg.
Damit verläuft der Streit nicht einfach zwischen Befürwortern und Gegnern der Shoah-Erinnerung. Umstritten ist vielmehr, welche Form das Gedenken annehmen soll und ob eine etablierte dezentrale Erinnerungsform grundsätzlich aus dem öffentlichen Straßenraum ausgeschlossen werden sollte.
München zeigt einen wichtigen Unterschied
Dass Stolpersteine als Form des Gedenkens umstritten sein können, ist nicht neu. Auch München hat sich gegen Stolpersteine auf öffentlichem Grund entschieden. Der Münchner Stadtrat bestätigte diese Linie 2015 und ließ stattdessen ein eigenes System dezentraler Erinnerungszeichen entwickeln.
Heute verwendet die Stadt Erinnerungszeichen in Form von Tafeln an Hauswänden und Stelen vor Häusern. Sie werden an Orten angebracht, an denen Menschen lebten oder arbeiteten, die vom NS-Regime verfolgt und ermordet wurden. Die biografische Erinnerung bleibt damit unmittelbar an konkreten Lebensorten sichtbar.
Heidenau hat bislang kein vergleichbares dezentrales Ersatzsystem beschlossen. Vorgesehen ist zunächst ein zentraler Erinnerungsort, vorzugsweise auf dem Nordfriedhof. Damit unterscheiden sich die beiden Konzepte wesentlich in der Frage, ob die Erinnerung weiterhin direkt an früheren Wohn- und Wirkungsorten präsent bleibt.
Erinnerung braucht Namen und Orte
Bürgermeisterin Conny Oertel betonte gegenüber dem MDR, im Stadtrat sei nicht über das Ob des Gedenkens gestritten worden, sondern über dessen Form. Auch der Beschlusstext selbst sieht ausdrücklich einen neuen beziehungsweise erweiterten zentralen Gedenkort vor.
Der Beschluss richtet sich damit nicht gegen jede Form der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus.
Er schließt aber eine konkrete und seit Jahrzehnten etablierte Form des dezentralen Gedenkens für künftige Fälle im öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich aus.
Damit stellt sich die Frage, ob ein neuer zentraler Gedenkort die bisherige dezentrale Form des Erinnerns zwingend ersetzen muss. Die Heidenauer Stadtverwaltung beantwortete diese Frage in ihrer Beschlussempfehlung ausdrücklich mit Nein.
Ein zentraler Gedenkort kann informieren, erinnern und Namen bewahren. Er ersetzt jedoch nicht automatisch den konkreten Ort, an dem Verfolgte Nachbarn waren, Geschäfte führten, arbeiteten und lebten. Gerade darin liegt die besondere Wirkung der Stolpersteine: Die Erinnerung befindet sich nicht ausschließlich an einem eigens aufgesuchten Gedenkort, sondern mitten im alltäglichen Stadtleben.
ℹ️ Faktenbasis und Primärquellen zum Artikel 📑
▶️ Stadt Heidenau – Beschlussvorlage 083/2026:
Interfraktioneller Antrag – Beschlussvorlage und Bewertung der Stadtverwaltung
Die Vorlage dokumentiert den Beschlussvorschlag, die bisherigen Stolpersteine in Heidenau, den Nordfriedhof als möglichen Gedenkort sowie die ausdrückliche Empfehlung der Verwaltung, einen pauschalen Ausschluss weiterer Stolpersteine abzulehnen.
▶️ Interfraktioneller Originalantrag:
Anlage 083/2026-1 – Antrag von Stadträten aus BOD, CDU und AfD
Originaldokument mit Beschlussvorschlag und Begründung der Antragsteller.
▶️ Stadt Heidenau – Stadtrat vom 24. September 2026:
Offizielle Sitzungsübersicht des Stadtrats
Dokumentation der Stadtratssitzung, in der die Beschlussvorlage 083/2026 behandelt wurde.
▶️ MDR SACHSEN:
Stadtrat folgt AfD- und CDU-Antrag: Keine neuen Stolpersteine in Heidenau
Bericht zum Abstimmungsergebnis, zu den bestehenden Stolpersteinen, zum geplanten Gedenkort, zu AKuBiZ sowie zu den Reaktionen von Charlotte Knobloch und der sächsischen CDU.
▶️ Internationales Auschwitz Komitee:
Stellungnahme zum Heidenauer Stolperstein-Beschluss
Pressemitteilung vom 24. September 2026 mit der Kritik von Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner.
▶️ Landeshauptstadt München:
Erinnerungszeichen für Opfer des NS-Regimes in München
Offizielle Informationen zum dezentralen Münchner Erinnerungskonzept mit Tafeln an Hauswänden und Stelen auf öffentlichem Grund.
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